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Landesfamilienpass 2026

Wir freuen uns, dass die neuen Gutscheinkarten 2026 rechtzeitig zu Beginn der Weihnachtsferien eingetroffen sind. Spannende Ausflüge und tolle Freizeitaktivitäten...

Wir freuen uns, dass die neuen Gutscheinkarten 2026 rechtzeitig zu Beginn der Weihnachtsferien eingetroffen sind.

Spannende Ausflüge und tolle Freizeitaktivitäten erwarten Sie.

Wenn Sie zu dem begünstigten Personenkreis gehören und noch keinen Landesfamilienpass 2026 beantragt haben, kommen Sie mit den Nachweisen (Kindergeldnachweis etc.) zu unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Telefonnummer 07161/3093-12) vorbei und bekommen den Landesfamilienpass sowie die Gutscheine für das Jahr 2026 ausgestellt. Für alle Passinhaber, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, können die Gutscheine gegen Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Berechtigte Personenkreise sind

  1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  2. Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  3. Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
  4. Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  5. Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Kinder über 18 Jahre können noch mitgezählt werden, sofern sie kindergeldberechtigt sind. Es genügt in diesem Falle der Nachweis des Kindergeldbezugs. Fallen die Voraussetzungen für den Landesfamilienpass jedoch weg, so ist der Inhaber verpflichtet, den Pass sowie die Gutscheine zurückzugeben bzw. zu vernichten.

Wie jedes Jahr bieten sich besonders die Schulferien in Baden-Württemberg dazu an, dass Familien mit Kindern die reichhaltigen Freizeitmöglichkeiten des Landes kennenlernen. Mit dem Landesfamilienpass und den damit verbundenen ermäßigten beziehungsweise kostenlosen Eintritten wird es auch in finanzieller Hinsicht etwas einfacher, die vielfältigen Sehenswürdigkeiten zu besuchen.

Seit einigen Jahren ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Mit der Änderung können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere 4 Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kind/er ist nicht möglich.

Die Begleitpersonen müssen die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Auch weitere Personen, die bisher den Pass nicht nutzen konnten, wie z.B. der getrenntlebende Elternteil oder auch Oma oder Opa oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Kinderschutzbund oder Nachbarin), können hier eingetragen werden.

Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom 1.3.2026 bis zum 31.10.2026 (Ende der Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif. In der Zeit danach gilt der ermäßigte Wintertarif – hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung.

Ein weiterer immer wieder schöner Besuch ist das „Blühende Barock“.Passinhaber erhalten eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis, nicht jedoch für Sonderveranstaltungen. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 20.3.2026 und endet am 6.12.2026.

Mit dem Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur online bestellbar am 17.5.2026 oder am 13.9.2026 zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesem Tag 6,- Euro. Bitte die Gutscheinkarte abgeben.

Im Europapark Rust gibt es nur das Onlineticket. Dieses kann nur zum regulären Preis erworben werden. Am Sonntag, 13.9.2026 erhalten Landesfamilienpassinhaber mit einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag bei Abgabe des Gutscheins eine 5 Euro-Emotions-Gutscheinkarte pro Person.

Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum sowie das Porsche-Museum in Stuttgart haben das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen.

Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 11 Euro – statt 14 Euro – und Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren haben freien Eintritt – statt 5 Euro.

Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 28.6.2026 oder am 29.9.2026 gültig und kann an den Kassen vor Ort eingelöst werden.

Speziell bezeichnete Gutscheine für einen Besuch in der Staatsgalerie, Kunsthalle Baden-Baden, Haus der Geschichte Stuttgart, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, um nur einen kleinen Teil der vielfältigen Angebote zu nennen, sind in der Gutscheinkarte des Landesfamilienpasses enthalten.

Neu hinzugekommen sind folgende Gutscheine

  • Museum im Bock Leutkirch im Allgäu

Das Museum im Bock in Leutkirch im Allgäu ist das Heimatmuseum der Stadt Leutkirch. Neben den zahlreichen Exponaten zur Entwicklung des Orts, beispielsweise von handgemachten Mäusefallen, befindet sich im Museum auch eine Druckerwerkstatt, in der Drucker und Schriftsetzer ihr Handwerk präsentieren. Zahlreiche Mitmach-Stationen lassen das Museum auch praktisch erleben. Familien mit dem LFP bekommen einen kostenfreien Eintritt.

  • Besucherbergwerk Bad Friedrichshall

Das Besucherbergwerk ist nach der Renovierung wieder geöffnet. Die Saisin geht von 1.5.2026 bis zum 3.10.2026. Nach rund 30 Sekunden Fahrt mit einem Förderkorb befinden sich die Besucher in 180 Meter Tiefe inmitten der rund 200 Millionen Jahre alten Lagerstätte des „weißen Goldes“. Die modernen Präsentationen erzählt die vielfältige Geschichte des Salzes und zeigt die wechselnde Abbautechnik im Laufe der Jahrzehnte. Neben spektakulären Medien- und Laserinstallationen erfährt man unter Tage allerlei Wissenswertes über Salz. Die Arbeit der Bergleute wird durch interaktive Experimente erlebbar. Sogar eine effektvolle Schausperrung kann selbst ausgelöst werden. Für Technikbegeisterte dürfte die größte Bergbaumaschine, die im Salzbergwerk ausgestellt ist, besonders spannend sein. Und bei der 40 Meter langen Rutsche kann man sich wie ein Bergmann früherer Tage fühlen. Familien mit dem Landesfamilienpass erhalten auf die Familienkarte eine Ermäßigung von 5 Euro.

Sehr viele weitere attraktive Gutscheine sind im Landesfamilienpass enthalten.

Wir bitten zu beachten, dass bei Verlust ein neuer Pass ausgestellt wird, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgehändigt werden darf.

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Ab diesem Jahr können die einzelnen mit dem Landesfamilienpass kooperierenden Einrichtungen auf einer Karte sowie die weiteren Informationen zu den Einrichtungen auf der Seite www.muetter-vaeter-bw.de/adressen unter der Kategorie „Landesfamilienpass“ abgerufen werden. Der passende QR-Code ist im Flyer abgedruckt.

Lassen Sie sich einfach von den vielen Möglichkeiten des Landesfamilienpasses überraschen.

Interessante und erlebnisreiche Ausflüge erwarten Sie mit Ihren Kindern. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude.

Ihr Bürgerbüro

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Albershausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Albershausen
19.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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