Die Gutscheinkarten sowie die Landesfamilienpässe 2026 können ab sofort im Bürgerbüro des Rathauses Bad Saulgau und bei den Ortsverwaltungen mit einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung abgeholt bzw. beantragt werden.
Seit dem Jahr 2019 können nun, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen.
Den Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
Wir bitten Sie, die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses durch Vorlage entsprechender Leistungsbescheide nachzuweisen.
Der Landesfamilienpass mit Gutscheinkarte berechtigt zum kostenfreien bzw. ermäßigten Besuch vieler staatlicher Schlösser, Bäder, Einrichtungen, Museen und sonstige Objekte.
Nähere Infos und eine Liste aller Angebote können auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (https://sozial-ministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/) eingeholt werden.


