
Bei der Gemeinde kann man wieder den Landesfamilienpass beantragen. Das Angebot richtet sich sowohl an inländische als auch an ausländische Familien mit Wohnsitz im Land.
Familien in Baden-Württemberg können auch 2026 mit dem Landesfamilienpass und den dazugehörigen Gutscheinkarten zahlreiche staatliche Schlösser, Museen und Gärten kostenlos oder zu ermäßigten Eintrittspreisen besuchen. Das soll sozial schwächere Familien entlasten.
Teilnehmende Einrichtungen (Auswahl):
Anspruch auf den Landesfamilienpass haben Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit einem Kind, Familien mit schwerbehinderten Kindern ab 50 Prozent Grad der Behinderung, einkommensschwache Familien mit ein oder zwei Kindern sowie Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Begleitpersonen, die im Pass eingetragen sind, können diesen gemeinsam mit den Kindern nutzen, maximal zwei Personen pro Ausflug.
„Der Landesfamilienpass entlastet Familien und eröffnet Kindern echte Teilhabe – vom Museumsbesuch bis zum Freizeitpark“, erklärt Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in einer Mitteilung des Landes. „Wir wollen Kindern die Möglichkeit geben, gut aufzuwachsen und aktiv an unserer Gesellschaft teilzuhaben – auch für benachteiligte Familien.“
Der Pass ist einkommensunabhängig und kann bei den Gemeinden beantragt werden. In Malsch steht für weitere Informationen Frau Sabrina Heinrich unter der Telefonnummer 07246 707107 zur Verfügung.