Landesfamilienpass 2025
Abholung der Gutscheinkarten auf dem Rathaus
Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass können ab sofort auf dem Rathaus abgeholt werden.
Einen solchen Pass können Familien erhalten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Die Verwendung des Passes ist auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. So können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der „berechtigten Person“ vier weitere Erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Bei Ausflügen können aber gleichzeitig höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.