Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Landesfamilienpass

Die Gutscheine zum Landesfamilienpass für das Jahr 2026 können bei unserer Ortschaftsverwaltung in Nabern ab dem 21. Januar beantragt/abgeholt werden....

Die Gutscheine zum Landesfamilienpass für das Jahr 2026 können bei unserer Ortschaftsverwaltung in Nabern ab dem 21. Januar beantragt/abgeholt werden.

Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 % v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Wer kann zusammen mit den Kindern den Landesfamilienpass nutzen?

Neben den Kindern und der antragstellenden Person können bis zu vier weitere Erwachsene in den Familienpass eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter. Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen bis zu zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Familienpasses bleiben gleich.

Eine Inanspruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Nabern
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2026
von Rathaus Nabern
15.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Kirchheim unter Teck
Kategorien
Aus den Rathäusern