Der Landesfamilienpass und die dazugehörenden Gutscheinkarten können kostenfrei beim Bürgermeisteramt
beantragt werden.
Einen Landesfamilienpass können folgende Familien erhalten:
– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern im Haushalt,
– Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft
leben,
– Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden, schwerbehinderten Kind mit mindestens 50
v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
– Familien, die bürgergeld-, wohngeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem
kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
– Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens
einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Mit der Gutscheinkarte 2024 können kostenfrei besucht werden:
Mit der Gutscheinkarte 2024 können zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden:
Mit den sechs Wahlgutscheinen auf der Gutscheinkarte können die anderen Schlösser, Gärten und Außenstellen der Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.
Partner, die kostenfrei Leistungen bei Vorlage des Landesfamilienpasses gewähren:
Partner, die Ermäßigungen bei Vorlage des Landesfamilienpasses gewähren:
2024 sind folgende neue Angebote hinzugekommen:
Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren unter www.sozialminiserium-bw.de > Menschen > Familie > Leistungen > Landesfamilienpass.