Die Gutscheine für 2025 können ab sofort im Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer 1.05, gegen Vorlage des Landesfamilienpasses, abgeholt werden.
Ebenfalls können Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, dort einen solchen beantragen.
Familien können einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
2. Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
3. Familien, die mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
4. Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
5. Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Bitte bringen Sie die entsprechenden Leistungsbescheide mit.
In Bezug auf Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können diese noch mitgezählt werden, sofern sie noch kindergeldberechtigt sind, also noch eine Schule/ (Fach-) Hochschule besuchen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen und mit Erstwohnsitz bei den Eltern bzw. einem Elternteil gemeldet sind. Es genügt hierbei, dass die Leistungsberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht.
Es können neben den Eltern, auch weitere, vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen.
Es ist zum Beispiel möglich, den getrenntlebenden Elternteil, Oma und Opa oder eine andere Betreuungsperson einzutragen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.
Die speziell bezeichneten Gutscheine (Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Kunsthalle Baden-Baden, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Linden-Museum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte
Stuttgart, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Residenzschloss Mergentheim, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Kloster Alpirsbach, Kloster und Schloss Bebenhausen, Neues Schloss Meersburg, Residenzschloss Rastatt und Kloster Maulbronn, Schloss und Schlossgarten Weikersheim, Barockschloss Mannheim, Kloster und Schloss Salem, Schloss Bruchsal, Kloster Wiblingen, Festungsruine Hohentwiel) berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“ - auch mehrfach im Jahr - kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“ mehrfach zu besuchen.
Insel Mainau, Urweltsteinbruch Holzmaden, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Porsche-Museum Stuttgart, Technomuseum Mannheim, Haus der Geschichte Stuttgart, Freizeitpark Ravensburger Spieleland, Kunsthalle Baden-Baden, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Kunsthalle Karlsruhe, Schloss Heidelberg, Erlebnispark Tripsdrill, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Landesmuseum Württemberg Stuttgart, Blühendes Barock in Ludwigsburg, Europa-Park Rust, Biosphärenzentrum Schwäbisch Alb, Museum für Naturkunde in Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Wilhelma Stuttgart, Mercedes-Benz Museum Stuttgart, Wildkatzenwelt Stromberg, Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf, Freilichtmuseum Beuren, Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach, Keltenmuseum Heuneburg, Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Dornier Museum Friedrichshafen, Strand- und Freibad Bad Waldsee, Meteorkrater-Museum Sontheim, sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl, explorhino Science Center Aalen, Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne Grafenhausen, Freizeitzentrum Hardtsee Ubstadt-Weiher, Residenzschloss Mergentheim, Kloster Alpirsbach, Kloster und Schloss Bebenhausen, neues Schloss Meersburg, Residenzschloss Rastatt und Kloster Maulbronn.