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Landesfamilienpass Gutscheinheft für 2025

Das Gutscheinheft für 2025 kann bei der Stadt Wiesensteig ab sofort abgeholt werden. Der Landes-Familienpass berechtigt die Inhaber (Eltern und Kinder)...

Das Gutscheinheft für 2025 kann bei der Stadt Wiesensteig ab sofort abgeholt werden.

Der Landes-Familienpass berechtigt die Inhaber (Eltern und Kinder) entsprechend der Gutscheinkarte zum Landesfamilienpass zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt in die dort genannten Einrichtungen(z. B. staatliche Schlösser, Gärten, Museen kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt).

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung;
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Landesfamilienpasses dort abzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Der Landes-Familienpass ist einkommensunabhängig.

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
von Stadt Wiesensteig
31.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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