Das Gutscheinheft für 2025 kann bei der Stadt Wiesensteig ab sofort abgeholt werden.
Der Landes-Familienpass berechtigt die Inhaber (Eltern und Kinder) entsprechend der Gutscheinkarte zum Landesfamilienpass zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt in die dort genannten Einrichtungen(z. B. staatliche Schlösser, Gärten, Museen kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt).
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Landesfamilienpasses dort abzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Der Landes-Familienpass ist einkommensunabhängig.