Den Landesfamilienpass erhalten
Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes gleich, bei der Ausstellung können nunmehr jedoch neben der antragstellenden Person noch bis zu vier weitere Erwachsende als Begleitpersonen im Pass eingetragen werden. Diese weiteren Personen müssen die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Allerdings können aber höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigungen zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen. Wir müssen auch darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den Pass und die Gutscheinkarten zurückzugeben, sobald die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr zutreffen.
Vergünstigungen und Rabatte gibt es für den Besuch der meisten staatlichen Schlösser, Gärten, Museen, zahlreiche private Anbieter beteiligen sich am Landesfamilienpass bzw. Gutscheinheft. Einige Beispiele: Wilhelma, Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, Europapark, Mercedes-Benz-Museum und Porsche-Museum in Stuttgart, Auto und Technik Museum Sinsheim, experimenta Heilbronn und vieles mehr. Einzelne Gutscheine sind nur an bestimmten Tagen gültig. Bitte um Beachtung.
Die Ausgabe der Gutscheinhefte an Inhaber von Landesfamilienpässen erfolgt gegen Vorlage des Landesfamilienpasses. Familien mit Bürgergeldberechtigung, Wohngeldberechtigte und Asylbewerber nur gegen Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides.
Anträge zur Neuausstellung eines Landesfamilienpasses und die Gutscheinhefte für 2026 sind ab sofort bei der Gemeinde Langenbrettach im Einwohnermeldeamt erhältlich.