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Landesfamilienpass/Gutscheinhefte für 2026

Den Landesfamilienpass erhalten Familien mit mind. drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren...

Den Landesfamilienpass erhalten

  1. Familien mit mind. drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mind. einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  3. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mind. 50 v.H.,
  4. Familien, die Wohngeld- oder Bürgergeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mind. einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (bitte entsprechenden Leistungsbescheid vorlegen),
  5. Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mind. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes gleich, bei der Ausstellung können nunmehr jedoch neben der antragstellenden Person noch bis zu vier weitere Erwachsende als Begleitpersonen im Pass eingetragen werden. Diese weiteren Personen müssen die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Allerdings können aber höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigungen zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen. Wir müssen auch darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den Pass und die Gutscheinkarten zurückzugeben, sobald die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr zutreffen.

Vergünstigungen und Rabatte gibt es für den Besuch der meisten staatlichen Schlösser, Gärten, Museen, zahlreiche private Anbieter beteiligen sich am Landesfamilienpass bzw. Gutscheinheft. Einige Beispiele: Wilhelma, Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, Europapark, Mercedes-Benz-Museum und Porsche-Museum in Stuttgart, Auto und Technik Museum Sinsheim, experimenta Heilbronn und vieles mehr. Einzelne Gutscheine sind nur an bestimmten Tagen gültig. Bitte um Beachtung.

Die Ausgabe der Gutscheinhefte an Inhaber von Landesfamilienpässen erfolgt gegen Vorlage des Landesfamilienpasses. Familien mit Bürgergeldberechtigung, Wohngeldberechtigte und Asylbewerber nur gegen Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides.

Anträge zur Neuausstellung eines Landesfamilienpasses und die Gutscheinhefte für 2026 sind ab sofort bei der Gemeinde Langenbrettach im Einwohnermeldeamt erhältlich.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Langenbrettach
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Ausgabe 02/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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