Landesfamilienpass – Gutscheinkarte für 2026
Die Gutscheinkarte 2026 für den Landesfamilienpass kann im KOMM-IN, Am Markt 2, abgeholt werden. Einen Landesfamilienpass können erhalten: Familien mit...
Die Gutscheinkarte 2026 für den Landesfamilienpass kann im KOMM-IN, Am Markt 2, abgeholt werden.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und kann im Bürgerbüro KOMM-IN beantragt werden.