Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch dieses Jahr wieder vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Neben den Kindern und der antragstellenden Person können bis zu vier weitere Erwachsene in den Familienpass eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter. Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen bis zu zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration sm.baden-wuerttemberg.de/landesfamilienpass ist eine Liste aller staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.