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Landesfamilienpass - Neue Gutscheine für 2026

Den Landesfamilienpass erhalten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit und Einkommensverhältnisse Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten...

Den Landesfamilienpass erhalten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit und Einkommensverhältnisse

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind; die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Hartz IV- bzw. kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2026 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2026 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Mit dabei sind unter anderem auch wieder die drei großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie das Ravensburger Spieleland in Tettnang.

Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.

Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen „Sonstige Objekte“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstige Objekte“ mehrfach zu besuchen.

Eine Vergünstigung bietet auch wieder (ausschließlich an der Kasse) die Wilhelma in Stuttgart. Mit dem Gutschein zusammen mit dem Pass können Familien in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2026 (Hauptsaison) eine Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs erwerben.

Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaberinnen und Passinhaber eine Familieneintrittskarte zum Sonderpreis (die Höhe steht noch nicht fest).

Neu hinzu kommt ab dem 1. Januar 2026 der Sonderrabatt für Familienpassbesitzer auf die Fahrten mit der WESTbahn. Familien mit dem Landesfamilienpass erhalten das ganze Jahr über einen Rabatt von zehn Prozent auf den jeweils gültigen regulären Ticketpreis für Reisen innerhalb Deutschlands sowie für internationale Verbindungen, wenn sie bei der Online-Buchung unter der Rubrik „Vergünstigung“ Familienkarte wählen und bei der Kontrolle im Zug den Landesfamilienpass vorzeigen.

Das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall ist nach der Renovierung wieder geöffnet. Die Saison dauert von 1. Mai 2026 bis zum 3. Oktober 2026. Familien mit dem Landesfamilienpass erhalten auf die Familienkarte eine Ermäßigung von fünf Euro.

Das Heimatmuseum der Stadt Leutkirch bietet neben zahlreichen Exponaten zur Entwicklung des Ortes auch eine Druckerwerkstatt, in der Drucker und Schriftsetzer ihr Handwerk präsentieren. Familien mit dem Landesfamilienpass bekommen kostenfreien Eintritt.

Die Ausgabe der Gutscheinhefte an Inhaber von Landesfamilienpässen erfolgt gegen Vorlage des Landesfamilienpasses.

Anträge zur Neuausstellung eines Landesfamilienpasses und Gutscheinhefte für 2026 sind im Rathaus Gemmrigheim – Bürgerbüro – erhältlich.

Verlust

Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt werden, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da dies ein bargeldwerter Vorteil ist. Nutzung ohne Gutschein.

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (https://sozialministerium.baden-wuerttember.de/de/soziales/familie/leitungen/landesfamilienpass) ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Erscheinung
Gemmrigheim Aktuell – Gemmrigheimer Gemeindeblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2026
von Gemeinde Gemmrigheim
29.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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