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Landesnichtraucherschutzgesetz seit 1.6.2026 im Brühler Freibad in Kraft

Seit dem 1. Juni 2026 ist das Rauchen von Zigaretten sowie die Nutzung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten aufgrund der Neufassung...

Seit dem 1. Juni 2026 ist das Rauchen von Zigaretten sowie die Nutzung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten aufgrund der Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg (LNRSchG) im Brühler Freibad verboten.

Ziel ist es, die Bevölkerung vor den Risiken des Passivrauchens und den Gefahren durch elektronische Rauchprodukte zu schützen.

Wir bitten daher alle Besucherinnen und Besucher, die gekennzeichneten Raucherbereiche zu nutzen und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Wir wünschen Ihnen eine schöne und erholsame Zeit im Freibad Brühl!

Ihr Bäderteam

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exklusiv online
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