32 Landfrauen und Gäste machten sich am 28.05.25 um 11:30 mit dem Omnibus auf den Weg nach Karlsruhe, um dort das Bundesverfassungsgericht zu besuchen.
Wir waren frühzeitig da und konnten noch einen kleinen Gang durch den Schlosspark und Botanischen Garten machen.
Um 13:00 sammelten wir uns am Gericht und wurden dort von einem Beamten der Bundespolizei in Empfang genommen. Sicherheitskontrolle von Taschen und Personenkontrolle, Feststellung der Personalien, alles genau geregelt. Vollzählig versammelt wurden wir vom stellvertretenden Pressesprecher Herrn Jonas Rehm begrüßt.
Wir bekamen eine zweistündige Führung inklusive kurzem Film und erfuhren viel über die Hüter unserer Verfassung.
Es ging los mit der Historie des BVerfG, das Gericht sollte vollkommen unabhängig von jedem politischen Einfluss sein. Es ist Verfassungsorgan der Bundesrepublik, nach Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung als 5. Verfassungsorgan.
Die Entscheidungen sind rechtsverbindlich.
Wir erfuhren, dass es in Karlsruhe angesiedelt wurde, um auch räumlich vom Parlament und der Regierung getrennt zu sein, Stärkung und Ausdruck der Unabhängigkeit.
Erster Sitz war Prinz-Max-Palais in Karlsruhe, seit 1969 im heutigen Gebäude. Bewusst klar, schnörkellos und offen, transparente Wirkung. Das Gebäude steht in einem befriedeten Bezirk und wird von der Bundespolizei geschützt.
Erster Senat, Zweiter Senat, je 8 Richter. Vorsitzende Richter, Präsident bzw. Vizepräsident des Gerichts.
Das Gericht untersteht keinem Ministerium.
Die Wahl der Richter erfolgt mit 2/3 Mehrheit durch den Bundestag und den Bundesrat im Wechsel.
Wahl auf 12 Jahre oder bis zur Erreichung von Alter 68, keine Wiederwahl möglich. Damit ist sichergestellt, dass keine Einflussnahme von Dritten und größtmögliche Unabhängigkeit.
Wählbar ist, wer mindestens 40 Jahre alt ist, muss Befähigung zum Richteramt haben (1. und 2. jur. Staatsexamen)
Wahl des Präsidenten bzw. Vizepräsidenten erfolgt ebenfalls durch Bundesrat bzw. Bundestag
Der Senat fällt Urteile mit Mehrheit, auch der Vorsitzende Richter hat nur eine Stimme. So wird sichergestellt, dass es keine zu knappen Entscheidungen gibt, sondern mindestens 5:3. Erfolgt keine Einigung auf ein Urteil bei 4:4-Stimmen, ist die Verfassungsbeschwerde gescheitert.
Überwiegend werden Urteile durch Kammern gefällt, je drei Kammern pro Senat mit jeweils drei Richtern.
Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Das ist nicht Bestandteil des Instanzenzugs. Jeder Bürger kann Verfassungsklage einreichen, allerdings sind einige Bedingungen und Voraussetzungen zu erfüllen. Nur ungefähr 2,5% der rund 5.000 jährlichen Klagen haben Erfolg.
Alle unsere Fragen wurden umfassend beantwortet und wir haben vieles gelernt.
Anschließend blieb uns noch Zeit für einen Kaffee oder eine Minishoppingtour in der Innenstadt.
Pünktlich 17:00 ging es mit unserem Omnibus weiter nach Durmersheim, zum Spargelessen bei Gehrer.
Sehr lecker war es!
Rückfahrt mit dem Omnibus, der uns sicher wieder in Pinache und Wiernsheim ablieferte. Alle Teilnehmerinnen waren rundum zufrieden mit diesem informativen Nachmittag und seinem kulinarischen Abschluss.
gez. U. O.
Eine Veranstaltung im Auftrag des Bildungs- und Sozialwerks des LandFrauenVerbandes Württemberg-Baden.