Die Karsthöhlen der Schwäbischen Alb sind in vielerlei Hinsicht echte Besonderheiten – sei es mit Blick auf die Geologie, die Flora oder die Fauna. Höhlen sind aber auch äußerst empfindliche Naturphänomene, die es zu schützen gilt.
Mit ihrer Ästhetik bringen Höhlen den Betrachter zum Staunen. Aus Sicht des Denkmalschutzes sind sie zudem ein wissenschaftliches Archiv der Vergangenheit, für Flora und Fauna ein wichtiger Lebensraum. In Höhlen überwintern Fledermäuse, die dort ihre Ruhe brauchen. Werden die Tiere im Winterschlaf gestört, wachen sie auf und verbrennen dabei Fettreserven, die sie dringend bis zum Frühjahr brauchen. Werden diese Reserven aufgrund von Störungen aufgebraucht, können die Tiere an Erschöpfung sterben.
Die heimischen Fledermäuse stehen bereits fast allesamt auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. Auch deshalb sollten die Bestände nicht noch weiter geschwächt werden. Als Schädlingsbekämpfer leisten Fledermäuse aber auch einen wertvollen Beitrag zum Ökosystem, wovon beispielsweise die Landwirtschaft profitiert.
Die nun bevorstehende kalte Jahreszeit, welche die Fledermäuse in ihren Winterquartieren verbringen müssen, nimmt die untere Naturschutzbehörde deshalb zum Anlass, noch einmal darauf hinzuweisen: Im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 31. März dürfen Höhlen mit Fledermausvorkommen nicht betreten werden.
Werden Höhlen von Fledermäusen genutzt, weisen meistens Schilder darauf hin. Höhlenbesichtigungen sollten in diesem Fall auf den Sommer verschoben werden. Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Zollernalb, Telefon: 07433 921343 und beim Naturschutzzentrum Obere Donau, Telefon: 07466 9280-0, E-Mail: info@nazoberedonau.de.