Die Karsthöhlen der Schwäbischen Alb sind in vielerlei Hinsicht echte Besonderheiten – sei es mit Blick auf die Geologie, die Flora oder die Fauna. Höhlen sind aber auch äußerst empfindliche Naturphänomene, die es zu schützen gilt. Vor der aktuellen Winterruhe der Fledermäuse weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises deshalb darauf hin, dass Höhlen nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. Oktober bis zum 31. März nicht betreten werden dürfen.
Mit ihrer Ästhetik bringen Höhlen die Betrachterinnen und Betrachter zum Staunen. Aus Sicht des Denkmalschutzes sind sie zudem ein wissenschaftliches Archiv der Vergangenheit, für Flora und Fauna ein wichtiger Lebensraum. In Höhlen überwintern Fledermäuse, die dort ihre Ruhe brauchen. Denn werden die Tiere im Winterschlaf gestört, wachen sie auf und verbrennen dabei Fettreserven, die sie dringend bis zum Frühjahr brauchen. Brauchen sie diese Reserven aufgrund von Störungen auf, können die Tiere an Erschöpfung sterben.
Die heimischen Fledermäuse stehen bereits fast allesamt auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. Auch deshalb sollten die Bestände nicht noch weiter geschwächt werden. Als Schädlingsbekämpfer leisten Fledermäuse zudem einen wertvollen Beitrag zum Ökosystem, wovon beispielsweise die Landwirtschaft profitiert.
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Tuttlingen, Telefon: 07461/5700, und beim Naturschutzzentrum Obere Donau, Telefon: 07466 9280-0, E-Mail: info@nazoberedonau.de.