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Landkreis erinnert Tierhalter an ihre Meldepflicht

Das Veterinäramt des Landkreises Sigmaringen bittet insbesondere Halterinnen und Halter von Klauentieren, aber auch von Einhufern, Geflügel und Bienen...

Das Veterinäramt des Landkreises Sigmaringen bittet insbesondere Halterinnen und Halter von Klauentieren, aber auch von Einhufern, Geflügel und Bienen darum, die Tiere registrieren zu lassen. Hintergrund ist die sich ausbreitende Afrikanische Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz in unmittelbarer Nachbarschaft zu Baden-Württemberg und das gehäufte Vorkommen der Maul- und-Klauenseuche in Ungarn und der Slowakei. So haben Überprüfungen der Meldemoral von schaf-, ziegen- und schweinehaltenden Betrieben in Baden-Württemberg ergeben, dass weniger als 50 Prozent von ihnen die zum Jahreswechsel nötige Stichtagsmeldung des aktuellen Bestands veranlasst haben.

„Eine effektive und schnelle Seuchenbekämpfung ist aber nur möglich, wenn die Datenlage beim Veterinäramt zu den gehaltenen Tieren aktuell ist“, sagt Dr. Kathrin Romahn, Leiterin des Fachbereichs Veterinärdienst und Verbraucherschutz beim Landratsamt Sigmaringen. Diese Daten würden zum Beispiel für Notimpfungen, für Betriebsuntersuchungen und Nachverfolgung der Tierbewegungen benötigt und bedürfen der aktiven Mithilfe der Halterinnen und Halter. Diese müssen sich beim Veterinäramt registrieren lassen (Viehverkehrsverordnung § 26 Abs.1). Der entsprechende Antrag ist unter www.landkreis-sigmaringen.de zu finden.

Mindestens genauso wichtig ist die Abmeldung, wenn Tierarten nicht mehr gehalten werden. Damit werden unter anderem unnötige Besuche oder Nachfragen vermieden. „Manche ehemalige Tierhalter wundern sich zum Beispiel, wenn sich das Veterinäramt mehrere Jahre nach Ende der Tierhaltung meldet und etwa die Entnahme von Blutproben bei nicht mehr vorhandenen Ziegen ankündigt“, sagt Dr. Kathrin Romahn.

Rinder werden individuell mit der Ohrmarkennummer in einer Datenbank geführt – was rinderhaltende Betriebe in aller Regel wissen. Vielen Betrieben, die Schafe, Ziegen oder Schweine halten, scheint jedoch nicht bekannt zu sein, dass sie zu jedem Jahreswechsel ihren aktuellen Bestand melden müssen (Viehverkehrsverordnung § 26, Absatz 3). Das kann über den Tierbestandsmeldebogen der Tierseuchenkasse, über eine Meldekarte des Landesverbands Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (LKV) oder direkt online in der HI-Tierdatenbank erfolgen. Bleibt die Meldung aus, müssen die Halterinnen und Halter mit einem Bußgeld rechnen.

In diesem Jahr hatte das Veterinäramt aufgrund fehlender Stichtagsmeldungen mit etwa 400 schaf-, ziegen- und schweinehaltenden Betrieben Kontakt und hat vor allem viel Beratungsarbeit am Telefon geleistet. Fragen beantworten die Mitarbeitenden des Veterinäramts gerne unter der Telefonnummer 07571 102-7521.

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Amtsblatt Schwenningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Schwenningen
06.06.2025
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