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Landkreis Tuttlingen regelt die Altkleidersammlung derzeit übergangsweise über die Wertstoffhöfe

Aufgrund der Insolvenz eines bisherigen Verwerters und der derzeitigen Situation auf dem gesamten Textilmarkt, die es zunehmend schwieriger macht, Altkleider...

Aufgrund der Insolvenz eines bisherigen Verwerters und der derzeitigen Situation auf dem gesamten Textilmarkt, die es zunehmend schwieriger macht, Altkleider zu verwerten, wurden in den letzten Wochen viele Altkleidercontainer im Landkreis Tuttlingen abgebaut. Als Reaktion darauf hat die Landkreisverwaltung eine Übergangslösung geschaffen, die seit Montag, 22. September 2025, angeboten wird. Gut erhaltene Kleidungsstücke und Schuhe können kostenlos auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden. Das Angebot wird von den Bürgerinnen und Bürgern bereits gut genutzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wertstoffhöfe prüfen vor Ort die abgegebene Kleidung auf ihre Weiterverwertbarkeit. Kleidungsstücke, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden in speziell bereitgestellten Containern gesammelt und als Restmüll entsorgt. Stellenweise kann es auch vorkommen, dass die Container für die gute Ware überfüllt sind, sodass in dem Fall die Textilien ebenso in der Absetzmulde zu entsorgen sind. Wichtige Hinweise für die Abgabe: Die Abgabe ist auf haushaltsübliche Mengen (etwa 5 bis 8 Kleidungsstücke) begrenzt. Stark verschmutzte, beschädigte und nicht tragbare Kleidung, soll auch weiterhin zu Hause über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Kleidung ist lose (nicht in Säcken) anzuliefern, damit eine Sichtprüfung erfolgen kann. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein, um eine sinnvolle Wiederverwertung zu gewährleisten:

- Kleidung: Sie muss frei von Flecken, Rissen oder Löchern und in einem guten Zustand sein. Einfache Gebrauchsspuren sind akzeptabel, die Kleidung sollte aber grundsätzlich noch tragbar sein. - Schuhe: Diese müssen ebenfalls sauber und gut erhalten sein. Abgenutzte oder stark beschädigte Schuhe können nicht verwertet werden. Ebenso ist es wichtig, dass die Paare vollständig abgegeben werden.

Derzeit erarbeitet die Landkreisverwaltung ein tragfähiges Konzept zur dauerhaften Getrenntsammlung von Alttextilien. Ziel ist es, eine nachhaltige, rechtssichere und vor allem komfortable Entsorgungsstruktur zu etablieren. Für Fragen zur Übergangslösung oder zur Kleiderabgabe stehen die Ansprechpartner des Amtes für Abfallwirtschaft und Deponien des Landkreises Tuttlingen gerne zur Verfügung.

Standorte der Wertstoffhöfe im Landkreis Tuttlingen:

- Wertstoffhof Talheim: Im Brenntenwäldle 2, 78607 Talheim

- Wertstoffhof Aldingen: In Kuhlen 1, 78554 Aldingen

- Wertstoffhof Tuttlingen: Unterm Hasenholz, 78532 Tuttlingen

- Wertstoffhof Wehingen: Reichenbacher Straße, 78564 Wehingen

- Wertstoffhof Geisingen: Tuttlinger Straße, 78187 Geisingen

- Wertstoffhof Mühlheim: Mühlheim an der Donau, Am Lippach

Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und weitere Informationen können auf der Abfall-App und der Website des Amtes für Abfallwirtschaft und Deponien (www.abfall-tuttlingen.de) eingesehen oder per E-Mail unterabfallberatung@landkreis-tuttlingen.de sowie telefonisch unter 07461-926 3400 in Erfahrung gebracht werden.

Erscheinung
Aktuell – Mitteilungsblatt der Gemeinde Denkingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
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Denkingen