Landkreis Tuttlingen stellt Altkleidersammlung neu auf

Das bisherige System der Altkleidersammlung im Landkreis Tuttlingen, das vor allem auf Containerlösungen setzte, ist in den vergangenen Wochen zunehmend...

Das bisherige System der Altkleidersammlung im Landkreis Tuttlingen, das vor allem auf Containerlösungen setzte, ist in den vergangenen Wochen zunehmend an seine Grenzen geraten. Aktuelle Entwicklungen haben zur Folge, dass das bisherige Sammelsystem nicht fortgeführt werden kann und eine Neuausrichtung notwendig ist.

Aufgrund der Kündigung des bisherigen Verwerters, können die Altkleidercontainer des DRK im Landkreis Tuttlingen nicht mehr geleert werden. In den nächsten Tagen und Wochen werden sie nach und nach abgebaut.

Der Landkreis reagiert darauf mit einem Zwei-Stufen-Modell:

Als Sofortmaßnahme können ab Montag, 22. September 2025, gut erhaltene Kleidungsstücke kostenlos auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Tuttlingen abgegeben werden. Parallel wird ein dauerhaftes Sammel- und Logistikkonzept für die zukünftige Altkleiderverwertung im Landkreis erarbeitet und dem Kreistag zur Beratung vorgelegt.

Bei der Abgabe von Altkleidern auf den Wertstoffhöfen bittet der Landkreis darum, die Textilien lose und nicht in Säcken gebunden abzugeben, damit die Qualität der Kleidung direkt überprüft werden kann. Die Kleidung sollte gut erhalten, sauber und tragbar sein. Sollte festzustellen sein, dass die mitgebrachte Kleidung nicht tragbar ist, kann sie auf dem Wertstoffhof in einem dafür vorgesehenen Container als Restmüll entsorgt werden. Die Kosten, die durch den zusätzlichen Restmüll entstehen, fließen in die allgemeine Abfallgebühr des Landkreises Tuttlingen ein. Stark verschmutzte, beschädigte und nicht tragbare Kleidung kann auch weiterhin zu Hause in der Restmülltonne entsorgt werden.

Folgende Anforderungen sollten erfüllt sein, um eine sinnvolle Wiederverwertung zu gewährleisten:

  • Kleidung: Sie sollte frei von Flecken, Rissen oder Löchern und in einem guten Zustand sein. Einfache Gebrauchsspuren sind akzeptabel, aber die Kleidung sollte noch tragbar sein. Kleidung aus Synthetik ist nicht verwertbar und gehört daher in die Restmülltonne.
  • Schuhe: Diese sollten ebenfalls sauber und gut erhalten sein. Abgenutzte oder stark beschädigte Schuhe können nicht verwertet werden. Ebenso ist es unbedingt wichtig, dass die Paare vollständig abgegeben werden.

Standorte der Wertstoffhöfe im Landkreis Tuttlingen:

  • Wertstoffhof Talheim: Im Brenntenwäldle 2, Talheim
  • Wertstoffhof Aldingen: Im Kuhlen 1, Aldingen
  • Wertstoffhof Tuttlingen: Unterm Hasenholz, Tuttlingen
  • Wertstoffhof Wehingen: Reichenbacher Straße, Wehingen
  • Wertstoffhof Geisingen: Tuttlinger Straße, Geisingen
  • Wertstoffhof Mühlheim: Am Lippach, Mühlheim an der Donau

Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und weitere Informationen können auf der Website des Amts für Abfallwirtschaft Tuttlingen (www.abfall-tuttlingen.de) eingesehen werden. Für Rückfragen steht das Amt für Abfallwirtschaft und Deponien des Landkreises Tuttlingen zur Verfügung (E-Mail: abfallberatung@landkreis-tuttlingen.de, Telefon 07461-926 3400).

Hintergrund

Rückläufige Verwertungsmöglichkeiten und sinkende Qualität der gesammelten Textilien machen eine Neuausrichtung der Altkleiderverwertung notwendig. Ein wesentlicher Grund für die Überlastung des Altkleidermarktes ist der stark wachsende Fast-Fashion-Markt: Kleidung wird heute immer günstiger produziert und in riesigen Mengen auf den Markt gebracht. Die Qualität der Textilien sinkt dabei so stark, dass sie kaum noch recycelt oder weiterverwendet werden kann. Für die Verwerter von Altkleidern entstehen dadurch erhebliche Entsorgungskosten, die längst nicht mehr durch entsprechende Erlöse gedeckt werden.

Hinzu kommt, dass viele bisherige Exportmärkte für Alttextilien wegbrechen. Länder, die bislang gebrauchte Kleidung aus Europa annahmen, schränken ihre Importe immer stärker ein oder schließen ihre Märkte vollständig. Die Folge ist, dass ein wachsender Teil der gesammelten Altkleider nicht mehr sinnvoll verwertet werden kann. Damit steigen die Kosten für Sortierung und Entsorgung, während gleichzeitig die Einnahmen deutlich zurückgehen. Das traditionelle Sammelsystem verliert dadurch zunehmend an Tragfähigkeit und Attraktivität.

Erscheinung
Gosheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Gosheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2025
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