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Landkreis untersagt Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen

Wegen zu geringer Niederschläge und konstant hoher Temperaturen ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte...

Wegen zu geringer Niederschläge und konstant hoher Temperaturen ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen. Deshalb gilt im Landkreis Esslingen von Samstag, 28. Juni 2025 eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen untersagt wird. Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) in der Rubrik „Bürgerservice - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und ist zunächst bis zum 31. August 2025 beschränkt.

Insbesondere die Gewässerökologie, also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen. Deswegen ist die Wasserentnahme untersagt worden. Verboten ist die Entnahme mittels einer Pumpe, aber auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, der sogenannte Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist: in den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.

Weitere Information

Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Telefon 0711 3902-42081; E-Mail: Wasserwirtschaft@LRA-ES.de

www.hvz.baden-wuerttemberg.de

niz.baden-wuerttemberg.de

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Aktuell – Mitteilungsblatt Deizisau
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Ausgabe 27/2025
von Landratsamt Esslingen
03.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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