Aus den Rathäusern

Landkreis verlängert Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bis Ende September

Die seit Juni geltende Rechtsverordnung, die eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt, wird bis zum 30. September dieses Jahres verlängert....

Die seit Juni geltende Rechtsverordnung, die eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt, wird bis zum 30. September dieses Jahres verlängert. Das teilt das Landratsamt Esslingen mit.

„Wir hatten zwar in den vergangenen Wochen im Landkreis Esslingen immer wieder ergiebige Niederschläge. Diese haben jedoch nur eine kurzfristige Erhöhung der Gewässerpegel zur Folge“, sagt Dr. Katrin Ilg, die Leitung des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Esslingen. „Nach wie vor nehmen Böden und Vegetation den Großteil der Niederschläge auf. Eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwassersituation ist bisher leider nicht in Sicht.“

Die Rechtsverordnung untersagt weiterhin sowohl die Entnahme mittels einer Pumpe als auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, den sogenannten Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. In den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.

Die Gewässerpegel im Landkreis Esslingen können auf der Webseite der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg abgefragt werden (www.hvz.baden-wuerttemberg.de). Informationen zum Niedrigwasser gibt es beim Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (www.niz.baden-wuerttemberg.de). Die aktualisierte Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) in der Rubrik „Bürgerservice - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Weitere Information

Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Dr. Beate Baier, Telefon 0711 3902 42490 oder E-Mail: Wasserwirtschaft@LRA-ES.de

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2025
von Gemeinde Altbach
03.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Altbach
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto