Az.: B 09_03
Flurbereinigung Sindelfingen (B 464), Landkreis Böblingen
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 20.04.2026
Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung – untere Flurbereinigungsbehörde – gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Sindelfingen (B 464)zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07031/663-5070 (Fr. Kallning) oder -5100 (Fr. Keppler) im Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, in der Parkstraße 2 in 71034 Böblingen eingesehen werden.
Außerdem liegt die Neuordnungskarte und der Teil 1 (textlicher Teil) des Flurbereinigungsplans von 22.04.2026 bis 21.05.2026 im Rathaus in Sindelfingen, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen zur Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung, die Neuordnungskarte und der Teil 1 (textlicher Teil) können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren unter www.lgl-bw.de/2816 eingesehen werden.
Erläuterung:
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung – auf Wunsch an Ort und Stelle – kann ebenfalls unter den o.g. Telefonnummern ein Termin vereinbart werden.
Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:
Donnerstag, den 21.05.2026 von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr in der Begegnungsstätte Magstadt, Brunnenstraße 7, 71106 Magstadt.
Zu diesem Termin werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Flurbereinigung Sindelfingen (B 464) hiermit eingeladen.
Die Teilnehmer können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen. Pünktliches Erscheinen ist erforderlich. Sollten Sie am Anhörungstermin verhindert sein, kann der Widerspruch durch eine am Termin anwesende Person, die von Ihnen nachweislich bevollmächtigt ist, erklärt werden.
Teilnehmer, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
Böblingen, 20.04.2026
gez. Claudia Kallning