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Landratsamt Calw schränkt ab 11. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2025 den Gemeingebrauch ein

Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis sind aufgrund der bisher trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte...

Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis sind aufgrund der bisher trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken. Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamts Calw weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen wegen der Niedrigwasserlage ab Freitag, den 11. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2025 im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten sind.

Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern und die Wasserentnahme zum Tränken von Vieh in geringen Mengen sind noch zulässig. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Wasserstände und Abflüsse sind bedenklich gesunken und haben die kritischen Marken bereits deutlich unterschritten. Es ist davon auszugehen, dass die Wasserstände in den Monaten August bis Oktober noch niedriger ausfallen. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärfen die Situation zusätzlich. Das Landratsamt Calw appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und Teichen) zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken und Wasser (auch Trinkwasser) einzusparen, wo es nur geht.

Die Rechtsverordnung zur Beschränkung der Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Landkreis Calw kann auf der Website des Landkreises Calw www.kreis-calw.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Erscheinung
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Ausgabe 29/2025
von Landratsamt Calw
17.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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