Pflanzaktion der Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Loßburg-Schömberg
Bestellung von Obstbäumen für die Teilnehmer der Zusammenlegung Loßburg-Schömberg
Zur Verschönerung des Orts- und Landschaftsbildes sowie zur Förderung des Biotop- und Artenschutzes oder als Ersatz für fehlende und abgängige Obstbäume können die Teilnehmer im Zusammenlegungsverfahren Loßburg-Schömberg im Herbst 2026 junge Obstbäume erhalten.
Die gewünschten Gehölze sind aus den angebotenen Arten und Sorten auszuwählen und unter Angabe der benötigten Stückzahl bei der Flurneuordnungsstelle Freudenstadt/Calw zu bestellen.
(Die Bestellscheine können bei der Flurneuordnungsstelle oder bei der Ortsverwaltung Schömberg angefragt werden.) Bei der Abholung wird ein Kostenbeitrag von 10,00 EUR pro Pflanze (einschließlich Pfahl und Wildverbissschutz) erhoben. Die Besteller verpflichten sich, die Bäume ausschließlich im Verfahrensgebiet von Loßburg-Schömberg anzupflanzen. Obstbaumpflanzungen zur Ergänzung der Streuobstwiesen sowie zur Eingrünung der Ortsränder sind besonders erwünscht! Die Flurstücknummer des betroffenen Grundstücks ist auf dem Bestellformular anzugeben; ebenso wie Ihre Telefonnummer (E-Mail) für eventuelle Rückfragen.
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände zum Nachbargrundstück wird besonders hingewiesen. Sie betragen für Steinobst 3 m, für Kernobst 4 m und für großwüchsige Baumarten 8 m. Gegenüber öffentlichen Wegen sollte ein Abstand von mindestens 3 m eingehalten werden. Auf die Verkehrssicherheit ist zu achten. Bei reihenweiser Pflanzung wird ein Mindestabstand von 8 - 15 m von Baum zu Baum empfohlen. Auf sogenannten FFH-Mähwiesen sollte der Abstand mindestens 30 m betragen oder auf eine Pflanzung ganz verzichtet werden (hier ist das „Verschlechterungsverbot“ zu beachten!).
Die zu verwendende Bestell-Liste sowie ein Merkblatt zur Pflanzung von Obstbäumen liegen ab sofort in der Flurneuordnungsstelle und in der Ortsverwaltung Schömberg aus. Zusätzlich sind die Dokumente auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung unter dem oben genannten Verfahren lgl-bw.de/3136 abrufbar. Das Bestellformular kann alternativ digital ausgefüllt und per E-Mail an die Flurneuordnungsstelle zugesandt werden.
Letzter Termin für die Bestellung ist der 30. Juni 2026.
Die Teilnehmergemeinschaft behält sich vor, nicht erhältliche Sorten durch gleichwertige Bäume zu ersetzen und unter Umständen die Stückzahl zu begrenzen (z. B. bei Neupflanzungen in FFH-Mähwiesen). Eine Zusage zur Beschaffung selbst eingetragener Obstsorten erfolgt nicht. Die Auslieferung der Pflanzen erfolgt voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2026 und wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Landratsamt Freudenstadt
Amt für Vermessung und Flurneuordnung mit Flurneuordnungsstelle Freudenstadt/Calw
gez. Peltzer (Landespfleger)