
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Nordheim (Sommerhalde)
Landkreis Heilbronn
Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung (Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz) vom 22.10.2025
Auslegung der Ergebnisse der Bodenwertermittlung
Die Nachweise über die Ergebnisse der Bodenwertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Nordheim (Sommerhalde) liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus vom 03.11.2025 bis 21.11.2025 im Rathaus von Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses.
Ein Beauftragter des Landratsamts Heilbronn – Flurneuordnungsamt – steht für Auskünfte und zur Aufnahme von Einwendungen gegen die Wertermittlung zur Verfügung am Freitag, 14.11.2025 von 9.00 bis 12.00 Uhr im Besprechungsraum Zi 1.02 im OG (Neubau) des Rathauses.
Neben dem o. g. Termin stehen die Mitarbeiter des Flurneuordnungsamts Heilbronn während der üblichen Dienstzeiten des Landratsamts Heilbronn für Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf kann ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.
Sie erreichen das Flurneuordnungsamt Heilbronn wie folgt:
- Frau Seebach, ausführende Ingenieurin, Tel. 07131/994-7062 bzw. E-Mail: doris.seebach@landratsamt-heilbronn.de
- Frau Schirmer, leitende Ingenieurin, Tel. 07131/994-7073 bzw. E-Mail: isabella.schirmer@landratsamt-heilbronn.de
Anhörungstermin
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten (Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz) über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf Dienstag, 11.11.2025 um 17.00 Uhr im Alten Bauhof der Gemeinde Nordheim.
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.
In diesem Termin werden die Ergebnisse der Bodenwertermittlung sowie der weitere Ablauf des Verfahrens erläutert.
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur
Niederschrift vor dem Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt – vorbringen. Die Einwendungen werden vom Flurneuordnungsamt geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Flurneuordnungsamt die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb von einem Monat Widerspruch erhoben werden kann
2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin am 11.11.2025 nicht erforderlich.
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit der dazugehörenden Karte und dem Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/5026) eingesehen werden.
gez. Krüger
Amtsleiterin D.S.