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Waldbrandgefahr selbst richtig einschätzen Auch wenn immer wieder Gewitterschauer den Boden und die Vegetation befeuchten, bleibt die Waldbrandgefahr...
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Waldbrandgefahr selbst richtig einschätzen

Auch wenn immer wieder Gewitterschauer den Boden und die Vegetation befeuchten, bleibt die Waldbrandgefahr hoch. „Wir nehmen wahr, dass Bürgerinnen und Bürger sich immer wieder Gedanken darüber machen, ob ein Grillen an dafür vorgesehenen Stellen im Wald noch erlaubt ist oder nicht mehr“, beschreibt Frieder Dinkelaker, Leiter des Kreisforstamtes, die Situation. Wöchentlich wird im Kreisforstamt das Thema Trockenheit diskutiert und ob es in der derzeitigen Situation eine Sperrung der Grillstellen braucht.

Der Waldbrandgefahrenindex – ein guter Anker
Bei den Diskussionen wird auch immer der Waldbrandgefahrenindex herangezogen. Doch was ist dieser Index genau? Eine Menge Daten stehen dahinter: Lufttemperatur, relative Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit, Niederschlagssummen der Wetterstation Villingen-Schwenningen. Der Index ist eine meteorologische Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes, wie hoch die Waldbrandgefahr ist. Er ist eingeteilt in Stufen. Die Stufe eins beschreibt eine sehr geringe Gefahr, während die höchste Stufe fünf eine sehr hohe Waldbrandgefahr beschreibt. Da sich die Wetterdaten täglich ändern, sorgt das dafür, dass der Index sich ebenfalls täglich ändert. Der Waldbrandgefahrenindex ist für jeden einsehbar unter: www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html

Ab wann darf man kein Feuer im Wald mehr machen?
Auf der einen Seite gibt es gesetzliche Bestimmungen, die immer gelten. Also ganz egal ob die Waldbrandgefahr hoch oder niedrig ist, gilt, dass man ab 1. März bis zum 31. Oktober im Wald nicht rauchen darf. Feuer dürfen außerdem immer nur in dafür vorgesehenen Feuerstellen im Wald entzündet werden.

Darüber hinaus hat das Kreisforstamt folgende Regelungen: Ab Waldbrandgefahrenindex drei gilt hohe Vorsicht beim Grillen. Das heißt, dass Feuer beispielsweise nie unbeaufsichtigt sein werden dürfen oder, dass die Glut vollständig erlöscht und erkaltet ist, bevor man die Grillstelle verlässt. Liegt die Waldbrandgefahrenstufe vier oder fünf vor, ist es verboten, Feuer im Wald zu entfachen. Das gilt auch für feste Grillstellen. Denn ein Windhauch und ein Funke reichen aus, dass es zu einem ungewollten Brand kommen kann.

Grillstellen können auch per Allgemeinverfügung gesperrt werden. Diese wird ebenfalls durch das Landratsamt und das Kreisforstamt oder die Kommune vor Ort ausgesprochen. „Dadurch, dass sich die Waldbrandgefahr tageweise ändern kann, greifen wir zu diesem Mittel nur, wenn absehbar ist, dass es über mehrere Wochen hinweg nach meteorologischen Einschätzungen heikel wird“, erklärt Frieder Dinkelaker. Auf längere Sicht ist das in diesem Jahr nicht auszuschließen. Für den Moment gelten die genannten Empfehlungen und Regelungen. „Wir wünschen uns, dass die Bürgerinnen und Bürger umsichtig in den Wald gehen. Er lädt gerade absolut zu einem schattigen Naturbesuch ein. Diese Abkühlung empfehlen wir also sehr gerne“, so Frieder Dinkelaker.

Selbsthilfecafé: Selbsthilfegruppen Zwangserkrankungen und Elternkreis suchtkranker Kinder

Am Dienstag, 8. und am Donnerstag, 17. Juli findet wieder das Selbsthilfecafé in VS-Villingen statt. Fachkundige Ansprechpartner stehen bereit, um individuelle Beratungsgespräche zu führen und Fragen zu beantworten. Willkommen sind alle, die Unterstützung suchen oder einfach nur bei einer Tasse Kaffee ins Gespräch kommen möchten.

Am Dienstag, 8. Juli können sich Interessierte von 9 bis 12 Uhr über die Selbsthilfegruppe „Zwangserkrankungen“ informieren. Am Donnerstag, 17. Juli gibt es von 14 bis 17 Uhr Infos über die Gruppe „Elternkreis suchtkranker Kinder RW-VS-TUT“

Treffpunkt ist jeweils im Foyer des Theaters am Turm (Schaffneigasse).

Weitere Infos unter: Selbsthilfekontaktstelle@Lrasbk.de oder Telefon: 07721 913-7190 (Bandansage 4 wählen).

Mehrere Fälle von FSME-Infektionen im Schwarzwald-Baar-Kreis – Gesundheitsamt empfiehlt FSME-Impfung

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes teilt mit, dass in den letzten drei Monaten im Schwarzwald-Baar-Kreis ungewöhnlich viele FSME-Infektionen (Frühsommer-Meningoenzephalitis) bei Erwachsenen aufgetreten sind. Elf Betroffene mussten aufgrund ihrer Krankheitssymptomatik in den umliegenden Kliniken behandelt werden. In sieben Fällen trat sogar eine schwere Hirnhautentzündung auf. Das Gesundheitsamt rät zur FSME-Impfung.

„Eine ursächliche Bekämpfung oder Behandlung der FSME-Infektion ist leider nicht möglich. Einmal infiziert, können lediglich die auftretenden Symptome behandelt werden. Deshalb sind allgemeine Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von langer, körperbedeckender Kleidung sowie das Einsprühen mit einem geeigneten Insekten-Schutzspray beim Spazieren oder „Gassi gehen“ im Wald, äußerst wichtig, um einen Zeckenbiss von vornherein zu verhindern“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Hatem Saleh. Auch das Absuchen des Körpers nach Zecken, nach jedem Waldbesuch sollte spätestens am Abend, vor dem Zubettgehen, zur Routine werden.

Wichtig zu wissen ist, dass der gesamte Schwarzwald als „FSME-Risikogebiet“ eingestuft ist. So wird auch von der STIKO (Ständige Impfkommission) für alle Bewohner des Schwarzwaldes, die beruflich wie beispielsweise in der Land- oder Forstwirtschaft oder in der Freizeit wie zum Beispiel Camper, Hundebesitzer, Jogger, Kinder etc., mit Zecken in Kontakt kommen können, eine FSME- Impfung empfohlen.

Ein ausreichender Impfschutz, also drei Impfungen in bestimmten Abständen, verhindert die Infektion mit FSME und somit auch das Auftreten von Krankheitssymptomen. Die betroffenen Personen waren alle ungeimpft.

Für Fragen zur Impfung stehen die Hausärzte bereit. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis ist unter Telefon: 07721-913-7190 erreichbar.

Hintergrundinfo:

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine durch das FSME-Virus ausgelöste Erkrankung, die durch den Biss einer infizierten Zecke übertragen wird. Beim Großteil der infizierten Personen treten keine oder nur milde Krankheitssymptome wie Fieber, Kopfschmerzen oder Gliederschmerzen auf. Bei rund 50 Prozent der Erwachsenen und 25 Prozent der Kinder kommt es jedoch zu einem schweren Krankheitsverlauf, teilweise sogar mit neurologischen Folgeschäden.

ACHTUNG: Zecken sind auch Überträger anderer Erkrankungen:

Zecken können „Borreliose“ (Lyme-Borreliose) übertragen. Durch den Saugakt der infizierten Zecke kann das Bakterium „Borrelia burgdorferi“ auf den Mensch oder das Tier übertragen werden. Typisches Anzeichen einer Infektion ist hier die sich ausbreitende ringförmige Hautrötung (Wanderröte) und grippeähnliche Symptome. In späteren Stadien können auch Gelenk- oder Nervenprobleme hinzukommen. Die Übertragungswahrscheinlichkeit steigt mit der Dauer des Saugaktes der Zecke, weshalb eine schnelle Entfernung der Zecke wichtig ist. Sollte eine Infektion vorliegen, wird diese in der Regel, wie die FSME-Infektion antibiotisch behandelt. Eine Impfung gibt es hier leider nicht.

Worauf ist bei einem Zeckenbiss zu achten:

1. Zecke mit einem geeigneten Instrument (Pinzette, Zeckenkarte, Zeckenzange) entfernen. Instrument unmittelbar auf der Haut aufsetzen, um sicherzugehen, dass der Kopf der Zecke mitentfernt wird.

2. Stichstelle desinfizieren: gründlich mit Wasser und Seife, anschließend mit einem geeigneten Desinfektionsmittel.

3. Stichstelle beobachten: auf Rötung, Schwellungen, Juckreiz oder das Auftreten eines „roten Rings“ um die Stichstelle (Wanderröte) achten.

4. In den nächsten Tagen darauf achten, ob grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen oder Gliederschmerzen auftreten. Sollte dies der Fall sein: umgehend zum Hausarzt gehen. Auch bei unklaren Anzeichen oder Symptomen nach einem Zeckenbiss ist es ratsam, einen Arzt zu konsultieren.

Online-Vortrag am 15. Juli: Aussteigen, umsteigen, einsteigen!

Am Dienstag, dem 15. Juli, findet um 16 Uhr eine Online-Veranstaltung statt. Die Berufsberatung im Erwerbsleben im Verbund Schwarzwald-Bodensee-Oberschwaben bietet Tipps und Strategien für einen erfolgreichen beruflichen Neustart.

Der Vortrag richtet sich an Personen, die nach einer Familien- oder Pflegezeit wieder beruflich Fuß fassen oder sich beruflich umorientieren möchten. Wer sich unsicher ist, in welche Richtung es genau gehen soll und welche Optionen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ist bei dieser Veranstaltung richtig. Die Expertinnen und Experten der Berufsberatung im Erwerbsleben geben Tipps, wie der Wiedereinstieg optimal geplant wird, wie man Fähigkeiten und Stärken hervorhebt und welche (Online-)Tools sowie Unterstützungsangebote dabei hilfreich sein können. Anmeldung unter: eveeno.com/279664122

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Königsfeld im Schwarzwald mit den Ortsteilen – Bürgerinfo und Gästejournal
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Ausgabe 28/2025
von Gemeinde Königsfeld
10.07.2025
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