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Landratsamt Ludwigsburg

Dezernat für Umwelt, Technik und Bauen Wir informieren Sie, dass aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und ausbleibender Regenfälle die oberirdischen...

Dezernat für Umwelt, Technik und Bauen

Wir informieren Sie, dass aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und ausbleibender Regenfälle die oberirdischen Gewässer im Landkreis Ludwigsburg derzeit Niedrigwasser führen. Das Landratsamt Ludwigsburg hat sich daher, wie zahlreiche andere Landkreise, entschlossen, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen bis auf weiteres zu verbieten. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht und damit in Kraft getreten. (https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/)

Die Wassermenge in den oberirdischen Gewässern ist aktuell sehr gering. Dies wirkt sich negativ auf die Wassertemperaturen und auf die Sauerstoffversorgung und damit auch auf die Selbstreinigungskraft der Gewässer aus. Auch Gewässerabschnitte, die augenscheinlich noch einen höheren Wasserstand aufweisen, sind gefährdet. Für viele Tiere und Pflanzen, die auf den Lebensraum Gewässer angewiesen sind, ist diese Situation bedrohlich. Die Entnahme von Wasser aus den Gewässern verstärkt und beschleunigt diesen Vorgang.

Das Verbot soll dazu beitragen, dass sich die Gewässersituation möglichst nicht weiter verschlechtert und die Beibehaltung eines Mindestwasserabflusses zur Aufrechterhaltung der gewässerökologischen Funktionen gewährleistet wird.

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstige Wassernutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten. Das Wasserentnahmeverbot gilt nicht für die Bundeswasserstraße Neckar einschließlich deren Kraftwerkskanäle, da diese Gewässer ein größeres Einzugsgebiet und damit mehr Wasser haben. Der Gründelbach hat ab der Kläranlage Eglosheim ebenfalls ausreichend Wasser, so dass dieser bis zu seiner Mündung in den Altneckar vom Verbot ausgenommen ist. Auch der Mühlbachstausee hat eine ausreichende Grundwasserspeisung. Für den Heiligenbergsee und den Hohenhaslacher See gelten lokalspezifische Regelungen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der aktuellen Situation die verfügten Maßnahmen erforderlich sind.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Gemeinde Sersheim
08.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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