
Untere Flurbereinigungsbehörde
Austraße 17, 746523 Künzelsau, Telefax 07940/181139, Vermittlung 07940/181123
Öffentliche Bekanntmachung Az.: 32.2/3334/ A 4
vom 4.12.2025
Flurbereinigung Assamstadt (Wald)
Main-Tauber-Kreis und Hohenlohekreis
Informationen zum Verfahrensstand und zur geplanten Holzeinschlagssperre
Verfahrensstand
Die Vermessung des Wege- und Gewässernetzes ist abgeschlossen. Bis Ende des Jahres wird das Ergebnis der Grobbewertung der Holzbestände vorliegen. In der zweiten Jahreshälfte 2026 wird in einer Teilnehmerversammlung umfassend über das Vorgehen der Neuzuteilung und der Anhörung der Wünsche für die Landabfindung informiert. Danach wird mit jedem Eigentümer ein Einzelgespräch zu den Wünschen der zukünftigen Gestaltung des Eigentums geführt.
Holzeinschläge
Zur Sicherstellung der Planung über die Landabfindung wird eine Holzeinschlagssperre erforderlich. Diese beginnt vor der Bekanntgabe der Besitzeinweisung und wird nach aktuellem Planungsstand frühestens im ersten Quartal 2028 erlassen. Sie endet mit der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans. Ziel ist es, die Holzeinschlagsperre möglichst kurz zu halten; dennoch ist mit einer Dauer von voraussichtlich drei Jahren zu rechnen.
In diesem Zeitraum ist ein Holzeinschlag nur in Ausnahmefällen nach Genehmigung durch die untere Flurbereinigungsbehörde möglich. Genauere Erläuterungen hierzu erfolgen auch in der oben genannten Teilnehmerversammlung zum Wunschtermin.
Bis zum Erlass der Holzeinschlagsperre können im Verfahrensgebiet weiterhin Holzeinschläge durchgeführt werden. Allerdings bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde (§ 85 Nr. 5 FlurbG).
Das Entnehmen einzelner Bäume, insbesondere dürrer, kranker oder durch Windbruch beschädigter Bäume, ist also weiterhin zulässig.
Teilnehmer, die in größerem Umfang Holz einschlagen, müssen außerdem damit rechnen, dass ihnen die betreffenden Waldflächen später nicht mit ihren übrigen Waldflurstücken zusammengelegt werden können oder hohe Ausgleichszahlungen für übernommene Holzbestände zu leisten sind.
Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, die genannten Regelungen zu beachten und beim Holzeinschlag zurückhaltend und vorausschauend vorzugehen. Sollte sich abzeichnen, dass die Vorgaben missachtet werden, behält sich die untere Flurneuordnungsbehörde vor, die Holzeinschlagsperre bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu erlassen.
Bei Fragen zum Verfahren können Sie sich gerne an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Bruno Leuser, oder an die untere Flurbereinigungsbehörde wenden:
flurneuordnung@hohenlohekreis.de, Frau Ihrig 07940/18-1140 oder Frau Knittel-Völkner, 07940/18-1145.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr 2026.
gez. Leuser
Vorsitzender des Vorstands
der Teilnehmergemeinschaft
gez. Ihrig
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
- untere Flurbereinigungsbehörde