Dies und das

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis; Baurechtsamt; Einreichung von Bauanträgen etc.

Digitale Antragstellung Seit dem 1.7.2024 ist eine Antragstellung nur noch über die Online-Plattform „ Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ –...

Digitale Antragstellung

Seit dem 1.7.2024ist eine Antragstellung nur noch über die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ – kurz ViBa-BW“ (https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-neckar-odenwald/) möglich. Damit wird die bisherige elektronische Antragstellung über „www.service-bw.de“ abgelöst.

Bauanträge in Papierform oder per E-Mail werden nicht entgegengenommen.

Bauvorlagen können ausschließlich im PDF/A-Format (archivfähiges Portable Document Format) eingereicht werden, vgl. § 3 Abs. 2 LBO VVO. Andere Formate sind nicht zulässig.

Weitere Informationen sowie ein Anleitungsvideo finden Sie hier:

www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Verwaltung/Fachbereich+2+_+Umwelt_+Landentwicklung+und+Ordnungswesen/Bauen/Baurecht/Baurecht+_+Online_Antrag+mit+ViBa_BW-p-11596.html

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Rosenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2024
von Bürgermeisteramt Rosenberg/Baden
18.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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