Öffentliche Bekanntmachung
vom 07.04.2025
Geplante Flurbereinigung Waldbrunn/Eberbach (Höllgrund)
Neckar-Odenwald-Kreis
Az.: 2.26 - 5289/ B 01.11
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde - beabsichtigt, in der Gemeinde Waldbrunn und der Stadt Eberbach zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung ein Flurbereinigungsverfahren durchzuführen.
Das Flurbereinigungsgebiet wird voraussichtlich von der Gemeinde Waldbrunn Teile der Gemarkungen Waldkatzenbach, Strümpfelbrunn sowie von der Stadt Eberbach Teile der Gemarkungen Eberbach und Friedrichsdorf im Rhein-Neckar-Kreis umfassen. Es wird eine Fläche von etwa 997 ha haben. Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets liegt vom 15.04.2025 bis 06.05.2025 in den Rathäusern in Waldbrunn und Eberbach zur Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung und die Karte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/5289) eingesehen werden.
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer werden hiermit zur Aufklärungsversammlung am
06. Mai 2025 um 18:30 Uhr
im Rathaus in Waldbrunn
(Alte Marktstraße 4 in 69429 Waldbrunn-Strümpfelbrunn)
eingeladen.
Dort wird über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlichen Kosten und der Fördermöglichkeiten aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
gez. Bopp LVD DS