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Landratsamt Rastatt - Amt für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren Naturschutz

Öffentliche Bekanntmachung: Umsetzung von Erstpflege- und Dauerpflegemaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Murgtal“, im FFH-Gebiet „Unteres...

Öffentliche Bekanntmachung:

Umsetzung von Erstpflege- und Dauerpflegemaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Murgtal“, im FFH-Gebiet „Unteres Murgtal und Seitentäler“ und Vogelschutzgebiet „Nordschwarzwald“

Gemarkung Reichental

Zur ökologischen Aufwertung in den hier genannten Gewannen werden ab Oktober 2024 in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde folgende Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt:

Gemarkung Reichental, Gewanne Brunnwiesen, Schwabenäcker:

Flurstücke: 2766, 2767, 2776, 2809, 2864, 2867, 2874, 2875
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entfernung von Gehölzen, Mahd mit Abtrag, Beweidung auch in den Folgejahren

Es entstehen Ihnen keine Kosten für die Maßnahmen.

Die Bewirtschaftung in den Folgejahren wird durch den Landkreis Rastatt organisiert. Es entstehen den Eigentümern hierdurch ebenfalls keine Kosten. Die Flurstücke sollen jedes Jahr beweidet oder gemäht werden, damit das Grünland offengehalten wird und als Lebensraum erhalten bleibt.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sonstige Eigentumsrechte und -pflichten, wie beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht, Grundsteuer, Kosten der Berufsgenossenschaft etc., weiterhin beim Eigentümer verbleiben.

Sollten Sie Einwände gegen die geplanten Maßnahmen haben, Anmerkungen machen oder die Maßnahmen selbst durchführen wollen, bitten wir um Rückmeldung bis zum 10. Oktober 2024 per Mail an naturschutz@landkreis-rastatt.de, schriftlich an Landratsamt Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder telefonisch unter 07222/381-5131.

Sollten wir bis zum genannten Termin keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der beschriebenen Durchführung der Maßnahmen einverstanden sind.

Erscheinung
Gernsbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 37/2024
von Stadtverwaltung Gernsbach
12.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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