Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG)
Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
Gemarkung: Nußloch, Gewann: Kreuzhof 2
Flst.Nr.: 8144, Fläche: 42.299 m², Nutzung: Gebäude- und Freifläche,
Landwirtschaftsfläche
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Postfach 104680, 69036 Heidelberg bis zum 25.10.2024 schriftlich mitteilen.
Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 2131 VGV-2024-0002