Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen
Feststellungsbeschluss
vom 10.12.2025
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Bräunlingen-Bruggen eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 07.01.2026 bis 13.02.2026 im Rathaus Bräunlingen, Zimmer 15 während der üblichen Dienststunden aus.
Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3730) eingesehen werden.
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt, und diese wurden in einem Termin erläutert. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Sitz: Villingen-Schwenningen eingelegt werden. (Anschrift der Flurneuordnungsdienststelle Rottweil/Schwarzwald-Baar-Kreis: Flurneuordnungsstelle Rottweil/Schwarzwald-Baar-Kreis, Ruhe-Christi-Str. 29, 78628 Rottweil oder jede andere Stelle des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis)
gez. Obergfell D. S.