Aufgrund der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes werden aktuell durch den Betriebshof der Stadt Altensteig und die Straßenmeisterei Nagold in den Ortsteilen Beschilderungen verändert.
In Berneck entfallen die Tempo-30-Zone und die Rechts-vor-Links-Regelung in der Hauptstraße und in der Calwer Straße.
Es erfolgt eine Neubeschilderung Vorfahrt und Vorfahrt gewähren und 30 Stundenkilometer im Bereich des Kindergartens.
In Hornberg entfällt die Rechts-vor-Links-Regelung. Es erfolgt eine Neubeschilderung Vorfahrt und Vorfahrt gewähren.
In Spielberg entfallen die Tempo-30-Zone und die Rechts-vor-links-Regelung in der Lutherstraße/Zollerstraße. Es erfolgt eine Neubeschilderung Vorfahrt und Vorfahrt gewähren.
In Walddorf entfällt die Rechts-vor-Links-Regelung in der Ebhauser Straße. Es erfolgt eine Neubeschilderung Vorfahrt und Vorfahrt gewähren.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Anpassung an die aktuelle Straßenverkehrsordnung. Diese lässt die Anordnung von Tempo-30-Zonen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, sprich Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, und auf weiteren Vorfahrtstraßen nicht zu. Die Rechts-vor-Links-Regelung in den genannten Straßen ist aufgrund der Regelungen in der Straßenverkehrsordnung und Gründen der Gefahrenlage und Verkehrssicherheit durch durchgängige Vorfahrtsstraßen zu ersetzen, so das Landratsamt.
Von dieser Regelung ist im Übrigen nicht nur Altensteig betroffen. In zahlreichen Kommunen wird dies derzeit vom Landratsamt umgesetzt. Unter anderem entfällt auch die Rechts-vor-Links-Regelung in Egenhausen.