Bei der Plenarsitzung am 12. März 2025 hat der Landtag über die Schließung der ärztlichen Bereitschaftspraxen beraten.
Fakt ist: Die Entscheidung über die Schließung der Praxen liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW), die von den Ärzten gewählt wurde. Trotzdem stellte die SPD einen Antrag zur Abstimmung, obwohl der Landtag gar nicht über die Schließung entscheiden kann. Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU stellten einen mit Experten ausgearbeiteten Änderungsantrag entgegen, der beispielsweise Kriterien für den Sicherstellungsauftrag der bereitschaftsärztlichen Versorgung aufgreift. „Dieser Antrag enthält konkrete Punkte, auf die sich die Kommunen in ihrer Klage als zusätzliche Begründung stützen können“, erklärt der CDU-Abgeordnete Andreas Sturm.
„Es nützt nichts, wie die SPD solche Show-Anträge zu stellen, die keine Wirkung haben. Das wäre eine Täuschung der Bevölkerung und ist nicht seriös. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine lösungsorientierte Politik“, so Sturm. Zudem habe er mit Andre Baumann und Daniel Born zusammengearbeitet. Dieser gemeinsame Einsatz für die Region sei wichtiger als vorzeitiges Wahlkampfgetöse.
Sturm setzt sich bereits seit Langem für den Erhalt der Notfallpraxis ein Der CDU-Abgeordnete hat sich im Sozialausschuss, mit einer Anfrage beim Ministerium sowie auf einer großen Veranstaltung der KVBW, die er gemeinsam mit seinem Landtagskollegen Andre Baumann und OB Matthias Steffan besuchte, für den Erhalt der Notfallpraxis eingesetzt. „Ich werde weiterhin alle verfügbaren Mittel nutzen, um gegen die Schließung zu kämpfen. Das Parlament hat eine Kontrollfunktion über die Rechtsaufsicht, also über das Ministerium. Minister Lucha sprach davon, dass in Heidelberg und Mannheim neue Kapazitäten aufgebaut werden, erst dann werde über die Schließung entschieden. Doch der Schließungstermin stand bereits vorher fest. Dem werde ich im Parlament nachgehen“, so Sturm.
Der CDU-Abgeordnete erläutert, dass die Schwetzinger Bereitschaftspraxis eine zentrale Funktion hat. Nach pro Kopf-Berechnungen ist die Anzahl von vier Praxen im Rhein-Neckar-Kreis absolut erforderlich. Würde der Standort Schwetzingen wegfallen, käme es zu einer Überlastung der Notfallaufnahme im Schwetzinger Krankenhaus und zu einer Überlastung der Rettungsdienste. „Deshalb setze ich mich weiterhin für die ärztliche Bereitschaftspraxis in Schwetzingen ein“, erklärt Sturm abschließend. (pm)