Volksbegehren „Landtag verkleinern“ – Hätten Sie´s gewusst?
Bis zum 12.12.2024 können zum Landtag von Baden-Württemberg aktiv wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der amtlichen Sammlung das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ mit ihrer Unterschrift im Rathaus unterstützen.
Hintergrund ist das von Herrn Dr. Distler initiierte diesbezügliche Volksbegehren, als Folge einer im Jahre 2022 von der grün-schwarzen Landesregierung mit den Stimmen der SPD beschlossenen Wahlrechtsreform zum Landtag von Baden-Württemberg. Diese Reform sieht eine Abkehr vom bisherigen Einstimmenwahlrecht hin zum Zweitstimmenwahlrecht vor. Als Konsequenz hieraus resultieren tendenziell Überhangmandate, die eine Aufblähung bei der Landtagswahl 2026 von seiner derzeitigen Soll-Größe von 120 Sitzen auf etwa 200 Sitze bedingen können. Für vertiefende Informationen möchten wir auf die Internetseite
www.landtag-verkleinern.com
verweisen.
Nach Schätzungen des Landesrechnungshofes kommt es hierdurch zu voraussichtlichen Kosten pro Legislaturperiode in Höhe von bis zu ca. 200 Millionen €.
Die hierfür zusätzlich aufzuwendenden Steuergelder stellen in der heutigen Zeit für uns ein fatales und wenig instinktvolles politisches Signal dar, welches durchaus geeignet ist, dass das Vertrauen in unsere politischen Mandatsträger weiter schwindet und sich Wähler/Innen in 2026 von der politischen Mitte abwenden.
Die durch die Vergrößerung bedingten Steuergelder sollten stattdessen lieber z. B. in die zukünftigen Ausgaben für eine qualifizierte frühkindliche bzw. schulische Bildung unserer Kinder fließen oder die kommunale Selbstverwaltung durch eine auskömmlichere finanzielle Landesförderung unterstützen.
Aus diesem Grund befürworten wir dieses Volksbegehren ausdrücklich. Wir würden es deshalb begrüßen, wenn auch Sie durch ihre Unterschrift hierdurch ein deutliches Signal aussenden würden.
Nach dem 12.12.2024 besteht alternativ die Möglichkeit, bis zum 11.02.2025 im Rahmen des Eintragungsblatts „Freie Sammlung“, sich auf diese Weise diesem Volksbegehren anzuschließen. Dieses Eintragungsblatt kann auf der oben genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Ihr FDP-Ortsverband