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Landtagswahl 2026

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 08. März 2026 Das Wählerverzeichnis...

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 08. März 2026

Das Wählerverzeichnis ist für die Bürger der Gemeinde Durchhausen in der Zeit vom 13. Februar 2026 bis 17. Februar 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Trossingen einsehbar:

Wahlamt Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1
78647 Trossingen
Zimmer 010 (ehemals Bürgerbüro - barrierefrei)
Tel. 07425/25113 und 25172
wahlamt@trossingen.de



Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen
Ausgabe 07/2026
Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen
Ausgabe 06/2026
von Gemeinde Durchhausen
04.02.2026
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