
Am 8. März 2026 finden in Baden-Württemberg die Landtagswahlen statt. Bei dieser Wahl gilt ein neues Wahlrecht. So dürfen dieses Mal auch 16-Jährige wählen und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Die Erststimme geht nach wie vor an den Direktkandidaten im Wahlkreis. Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht sicher in den Landtag ein. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 70 Wahlkreise. Die Zweitstimme ist neu. Mit ihr wird künftig wie bei der Bundestagswahl die Partei gewählt. Für die Zweitstimme muss jede Partei eine Landesliste mit Politikern aufstellen. Da sich der Landtag aus mindestens 120 Abgeordneten zusammensetzt, kommen mindestens 50 Kandidaten über die Landeslisten der Parteien in den Landtag. Im Jahr 2026 dürfen nun auch junge Menschen ab 16 Jahren wählen, die Altersgrenze lag bisher bei 18. Die Stimme in Gaggenau abgeben darf außerdem, wer seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat - und wer im Wählerverzeichnis der Stadt Gaggenau aufgeführt ist. Die Wahlbenachrichtigungen werden Ende Januar verschickt. Ab dann werden auch Briefwahlunterlagen versendet. Dies liegt daran, dass erst ab dem 19. Januar klar ist, welche Parteien und Wahlkreiskandidaten antreten und erst nach diesem Termin die Stimmzettel gedruckt und an die Gemeinden verteilt werden können. Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen schriftlich, per E-Mail, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Homepage der Stadt dann beantragt werden.
Anträge für die Briefwahl sind bis zum Freitag, 6. März, 15 Uhr, möglich. Wer seine Unterlagen per Post zurücksenden will, dem empfiehlt die Stadt diese rechtzeitig abzusenden. Alternativ können die roten Wahlbriefe im Bürgerbüro abgegeben werden oder im Rathaus-Briefkasten eingeworfen werde. Möglich ist es auch, die Unterlagen ab Ende Januar direkt im Wahlbüro der Stadt abzuholen und dort direkt zu wählen.
Mehr Infos: www.landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg