Nussbaum-Logo

Landtagswahl

Landtagswahl am Sonntag, den 08. März 2026 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werte Wählerinnen und Wähler, am kommenden Sonntag,...
.

Landtagswahl

am Sonntag, den 08. März 2026

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

werte Wählerinnen und Wähler,

am kommenden Sonntag, den 08. März 2026, findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Unsere Wahlräume in

  • Wellendingen Rathaus Wellendingen, Schloßkeller, Schloßplatz 1
  • Wilflingen Bürgerhaus Wilflingen, Bürgersaal EG, Schulstraße 10

sind durchgehend von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie geöffnet. Beide Wahllokale sind rollstuhlgerecht.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Sollten Sie verhindert sein oder können aus gesundheitlichen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen, können Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, den 06. März 2026 bis 15.00 Uhr auf dem Rathaus in Wellendingen beantragt werden.

Bei nachweislich plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragt werden.

Das Wahlrecht ist Recht und Verpflichtung zugleich. Unsere Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürger an der Politik. Wer nicht wählt, verzichtet auf das fundamentalste Recht in unserem demokratischen Staatswesen.

Daher ergeht an alle Wahlberechtigten in unserer Gemeinde der herzliche Aufruf, am kommenden Sonntag zur Wahl zu gehen.

Thomas Albrecht,

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Wellendingen
03.03.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Wellendingen