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Landtagswahl am 8. März 2026

Die Landtagswahl für Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie auch bequem per...

Die Landtagswahl für Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie auch bequem per Internet über die Homepage bestellen

Zur Landtagswahl am 8. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlungen in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten hier für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Dies ist jedoch erst möglich, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgerinnen und Bürger wurden mittlerweile durch Amtsboten ausgetragen. Sie haben die Möglichkeit, über die Homepage der Gemeinde Weisenbach unter Landtagswahl 2026 ihre Briefwahl zu beantragen. Beim Aufruf des dortigen Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Diese müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend von der Deutschen Bundespost zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihres Wahlbezirks und Ihrer Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@weisenbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen Ihres Wahlamtes im Rathaus Weisenbach. Die Möglichkeit des Internet-Wahlscheinantrags besteht bis Donnerstag, 5. März 2026, 12.00 Uhr.

Denken Sie bitte daran, dass Sie die Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und unterschreiben müssen. Denken Sie bitte auch daran, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bis zum Wahltag am 08. März 2026, 18.00 Uhr, an die Gemeinde wieder zugestellt sein müssen. Für den Fall, dass Sie die Briefwahlunterlagen gleich ausfüllen möchten, werden wir Ihnen im Rathaus Weisenbach, im Erdgeschoss, wieder eine Wahlkabine zur Verfügung stellen, damit Sie (während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses) die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort ausfüllen, kuvertieren und abgeben können. Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Verständnis. Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes, Frau Frorath und Frau Lehmann stehen Ihnen für Fragen unter den Telefonnummern 07224 9183-11 oder 07224 9183-15 gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie auch am Wahlsonntag, 8. März 2026, in dem Wahllokal, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, persönlich wählen gehen. In der Gemeinde Weisenbach stehen hierfür wieder die Wahllokale für Weisenbach links der Murg, Rathaus Weisenbach, Hauptstraße 3, Weisenbach rechts der Murg, Katholische Gemeindehaus, Belzerweg 2, sowie für den Ortsteil Au das Feuerwehrgerätehaus, Alte Kreisstraße 1, zur Verfügung.

Die Wahllokale werden von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend besetzt sein. Die Auszählung wird im Anschluss in den Wahllokalen stattfinden. Der Briefwahlausschuss wird im Rathaus Weisenbach auszählen. Die Auszählung sowie die Ergebniszusammenstellung sind öffentlich.

Erscheinung
Gemeindeanzeiger Weisenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
von Gemeinde Weisenbach
04.02.2026
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