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Landtagswahl am Sonntag, 8.3.2026

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code Zur Landtagswahl am 8.3.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich...

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Zur Landtagswahl am 8.3.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.hueffenhardt.de an (der Link ist bis Donnerstag, 5.3.2026, 12.00 Uhr freigeschaltet). Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben, gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahl@hueffenhardt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Parzer, Tel. 06268/920513, E-Mail: Lea.Parzer@Hueffenhardt.de.

Frist für Wahlscheinanträge

Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (§ 18 Abs. 1 LWO), grundsätzlich der zweite Tag vor der Wahl (Freitag, 6.3.2026, 15.00 Uhr). Werfen Sie hierzu die unterschriebene Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten oder stellen Sie den Wahlscheinantrag per E-Mail (wahl@hueffenhardt.de). Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt.

Bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 7.3.2026, 12.00 Uhr) können Wahlscheine ersetzt werden, falls ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist oder der Wahlberechtigte ihn verloren hat und der Wahlberechtigte diese Umstände glaubhaft versichert (§ 20 Abs. 12 LWO). Für diesen Fall ist das Rathaus am Samstag, 7.3.2026 von 11.00 bis 12.00 Uhr besetzt.

In Ausnahmefällen (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) können noch bis zum Wahltag, 8.3.2026, 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Wahlamt unter Tel. 0171/4401555.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Hüffenhardt
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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