Am 8. März findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. Ab Mittwoch, 28. Januar, werden die Wahlbenachrichtigungen an die rund 58.000 Ludwigsburger Wahlberechtigten verschickt.
Wer die Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht das online – auf www.ludwigsburg.de/wahlen mit Angabe von Wählernummer und Wahlbezirk, die auf der Wahlbenachrichtigung stehen. Ein schriftlicher Antrag auf Briefwahl ist mit dem Rücksendeformular aus der Wahlbenachrichtigung möglich. Der Antrag kann entweder in einem frankierten Umschlag an den Fachbereich Bürgerdienste gesendet oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus (Wilhelmstraße 11) eingeworfen werden.
Wer bis 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung von der Stadt erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 16. Februar, bis Freitag, 20. Februar, beim Wahlbüro des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste das Wählerverzeichnis einsehen und Einspruch einlegen. Wahlberechtigt ist, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.
Das Wahlbüro in der Wilhelmstraße 1, Raum 0.28, öffnet am Montag, 26. Januar. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 6. März, ist durchgehend von 8 bis 15 Uhr geöffnet, am Samstag, 7. März, von 9 bis 12 Uhr. Fragen zur Wahl können auch per E-Mail (wahlen@ludwigsburg.de) gestellt werden. Außerdem ist das Wahlbüro montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr telefonisch unter der Nummer 07141 910-2409 erreichbar.