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Landwirtschaftsamt im Landratsamt Karlsruhe informiert über Nitratinformationsdienst und Entnahme von Bodenproben

Landwirtinnen und Landwirte können ab sofort im Rahmen des Nitratinformationsdienstes wieder Bodenproben ziehen und analysieren lassen, um fundierte Empfehlungen...

Landwirtinnen und Landwirte können ab sofort im Rahmen des Nitratinformationsdienstes wieder Bodenproben ziehen und analysieren lassen, um fundierte Empfehlungen zur Stickstoffdüngung zu erhalten. Darauf weist das Landwirtschaftsamt im Landratsamt Karlsruhe hin. Über das Programm www.duengung-bw.de gibt es die Möglichkeit, die Beprobungsstandorte online zu erfassen. Dies erleichtert das Verfahren erheblich, da auf die einmal angelegten Schläge und Kulturen in den Folgejahren digital zugegriffen werden kann. Auch die Übermittlung der Düngeempfehlung erfolgt künftig online direkt vom Labor an die Landwirtinnen und Landwirte, was den Prozess deutlich beschleunigt und den Verwaltungsaufwand reduziert. Auch die Verwaltung per EDV bietet zusätzliche Vorteile.

Für die Bodenproben stehen verschiedene Labore in der Region zur Verfügung:

Labor Lehle (ehem. Bioplan), Telefon 07261 5995, mit Sammelstellen in:

• Münzesheim: Adrian Dörrmann, Ulmenstraße 10, Telefon 0160 2263817

• Zaisenhausen: Eckbert Pfeil, Lußhof, Telefon 0170 7535262

Das Labor hat keinen festen Abholtag. Hier wird nach Bedarf abgeholt, bei größeren Probenmengen auch nach individueller Absprache.

Labor Wagenmann, Telefon 07643 9141511, mit Sammelstellen in:

• Bretten: Friedrich Holstein, Ruiterstraße 31, Telefon 07252 2168

• Liedolsheim: Sigurd Zimmermann, Birkenhof, Telefon 07247 946188

• Malsch: ZG Malsch, Stefanstraße 1, Telefon 07246 920513

• Bruchsal: ZG Bruchsal, Industriestraße 13, Telefon 07251 916320

Für das Labor findet die Probenabholung immer mittwochs ab 9 Uhr statt. In der Kalenderwoche 18 allerdings dienstags ab 9 Uhr.

Im Wasserschutzgebiet ist für bestimmte Kulturen wie Mais, Kartoffeln, Tabak und Spargel eine sogenannte Nmin-Untersuchung auf Stickstoff vorgeschrieben. Auch in Fruchtfolgen nach Kartoffeln, Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten sowie nach mehrjähriger Stilllegung ist eine solche Untersuchung erforderlich. Die Probenahmetiefe beträgt in der Regel 60 Zentimeter. Für Mais und Spargel in Problem- und Sanierungsgebieten muss die Beprobung jedoch bis in eine Tiefe von 90 Zentimetern erfolgen. In Nitratgebieten, den sogenannten „roten Gebieten“, gelten ebenfalls spezifische Vorgaben für die Entnahme von Bodenproben. Nähere Informationen dazu sind online unter www.duengung-bw.de im Bereich „Informationen“ zu finden.

Zwischen der letzten Stickstoffdüngung und der Probenahme müssen mindestens vier Wochen liegen, um verlässliche Ergebnisse zu gewährleisten. Die Proben sollten idealerweise acht bis zehn Tage vor der geplanten ersten Düngegabe entnommen werden, da bei größeren zeitlichen Abständen die Genauigkeit der Düngeempfehlung abnimmt.

Termine für die Bodenprobenahme:

• ab Mitte Januar: Wintergetreide, Winterraps

• Ende Februar/Anfang März: Sommergetreide

• Anfang/Mitte März: Zuckerrüben

• Ende März/Anfang April: Sonnenblumen, Kartoffeln

• Ende April/Anfang Mai: Reben

• Anfang/Mitte April: Mais

• Mitte/Ende Mai: Mais in Problem- und Sanierungsgebieten

• Anfang Juni: Spargel

Neben den Nmin-Untersuchungen können an den Sammelstellen auch Bodenproben zur Analyse von Grundnährstoffen abgegeben werden. Dabei sollte die Probenahmetiefe immer der Bodenbearbeitungstiefe entsprechen. Die Anlieferung dieser Proben ist täglich möglich.

In den vergangenen Jahren wurde vermehrt auf professionelle Fachleute für die Bodenprobenahme zurückgegriffen, um die Qualität der Proben zu verbessern. Die maschinelle Probenahme ist dabei der manuellen Entnahme vorzuziehen, da sie präzisere und reproduzierbarere Ergebnisse liefert. Für die maschinelle Probenahme können Sie sich an Mischa Pfeil (Tel.: 0176 23352390) oder an Sebastian Zehender (Tel.: 0176 57620177) wenden.

Für weitere Informationen stehen Rolf Kern (Tel.: 0721 936-88290) und Michael Weih (Tel.: 0721 936-88570) vom Landwirtschaftsamt im Landratsamt Karlsruhe gerne zur Verfügung.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Walzbachtal
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2026
von Landratsamt Karlsruhe
28.01.2026
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