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„Leben in der Ortsmitte“ – Ein Projekt der Innenentwicklung?

In der letzten Ausgabe der Gemeinderundschau (Nr. 27) war die Stellungnahme der CDU-Fraktion zum „Wohnprojekt Mühlgasse“ veröffentlicht. Heute...
Das Bild beschreibt eine Ansicht auf den Dorfkern von Malsch.
Ein neues Wohnprojekt sollte sich an der umgebenden Bebauung orientierenFoto: GRÜNE Malsch

In der letzten Ausgabe der Gemeinderundschau (Nr. 27) war die Stellungnahme der CDU-Fraktion zum „Wohnprojekt Mühlgasse“ veröffentlicht. Heute nehmen wir zu den darin getätigten Aussagen und zu unserer Vorstellung einer gelingenden Innenentwicklung Stellung.

Der erste Satz „In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Verkauf eines innerörtlichen Grundstücks in der Mühlgasse an einen privaten Bauträger beschlossen“ ist nicht korrekt. Für alle, die an der Gemeinderatssitzung am 24. Juni nicht anwesend waren oder die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 3 nicht gelesen haben, drucken wir hier den Beschlussvorschlag in ganzer Länge ab:

„Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung zur Innenentwicklung in Malsch zu. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Investor und Planer die weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung des Wohnprojekts in die Wege zu leiten und voranzutreiben.“

Das Abstimmungsergebnis lautet 9 Stimmen für und 5 Stimmen gegen den Entwurf. Diese 5 Stimmen stammen aus den Reihen von GRÜNE, FDP und FWV.

In der nicht öffentlichen Klausurtagung im März waren vier mögliche Entwürfe vorgestellt worden. Der Gemeinderat hat sich dann „mehrheitlich für den vorliegenden Planungsentwurf ausgesprochen“ (siehe Sitzungsvorlage). Im Rückblick müssen wir selbstkritisch feststellen, dass unsere Teilnahme an der Klausursitzung den Eindruck einer undurchsichtigen „Hinterzimmerpolitik“ verstärkt hat. Denn danach wurde von uns eine Entscheidung erwartet, über die wir nicht informieren dürfen. Welche Variante wir bevorzugen, wurde der Öffentlichkeit bisher ausschließlich durch die CDU kommuniziert. Warum die CDU-Fraktion diesen Vorschlag negativ bewertet, ohne dass er der Öffentlichkeit bekannt ist, bedarf einer Klärung.

Nach Rückmeldungen vieler Bürger verfestigt sich unsere Haltung: Die aktuelle Entwurfsplanung orientiert sich weder an der umgebenden Bebauung noch fügt sie sich in seiner Massivität in die kleinteiligen Strukturen rund um den Kindergarten ein. Wir hatten diese Herausforderung schon mehrfach in Malsch. Zuletzt beim Neubauprojekt in der „Söhler Straße 12“ (Reblandhalle). Auch dort gab es viel Unmut über die Verfahrensweise. Unsere Fraktion stimmte nach intensiven Beratungen letztlich dem angepassten Entwurf zu. Die Situation dort (Ortsrandlage) ist nach unserer Ansicht, aber anders zu bewerten als in der historisch gewachsenen Dorfmitte. Insofern stehen wir GRÜNE zu dem Grundsatz „Innen vor Außen“ unter genauer Betrachtung der jeweiligen Bedingungen.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum man nicht den „mühevolleren“ (aber transparenteren) Weg unter Einbindung der Bürgerschaft geht, um so Konflikte vor Entscheidungen des Gemeinderats abzumildern. Die erarbeiteten Ziele und Vorstellungen würden dann in einen durch die Gemeinde aufgestellten Bebauungsplan einfließen können. Bei diesem Vorgehen würde man anschließend in eine Ausschreibung um die besten Ideen gehen und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen. Das ist aber keine in Malsch geübte Praxis und führt im Nachgang oft zu kopfschütteln, Ärger und Verdruss.

Gibt es denn keine andere Herangehensweise? Wird auch die Bebauung des „Alten Sportplatzes“ in genau dieser Weise wieder ablaufen? Wollen wir nicht eher eine Innenentwicklung so gestalten, dass die Interessen des Vorhabenträgers (Investor) und die Vorgaben der Gemeinde gleichermaßen berücksichtigt werden? Was könnte im Interesse der Gemeinde liegen? Hier ein paar Beispiele:

– Eine Architektur, die historische und moderne Aspekte miteinander verbindet

– Eine Bebauung, die nicht als massiv und „einengend“ wahrgenommen wird

– Eine gebietsverträgliche Wohndichte, keine Verdichtung „um jeden Preis“

– Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel / Vermeidung von „Hitzeinseln“

– Erhalt des Grüngürtels innerhalb der Bebauung

– eine genaue Betrachtung der Parksituation für Anwohner und Besuchende

Diese (und viele weitere) Aspekte sind nicht gewürdigt, wenn man sich ohne intensive Auseinandersetzung übereilig auf ein Konzept einigt und dieses „vorantreibt“. Die Bürgerbeteiligung im Sinne der Bauleitplanung nachrangig zu betrachten, ist auf dem Verfahrensweg richtig, im Sinne eines „Gemeinsamen“ aber falsch. Viele städtebauliche Projekte gelten deswegen als vorbildhaft, weil die üblichen „geübten“ Pfade der Bauleitplanung um neue Verfahren der Bürgerbeteiligung bereichert wurden. Eine Einwohnerversammlung, die von uns schon lange gefordert wurde, wäre so ein Format der Bürgerbeteiligung gewesen.

Fraktion B‘90/Die Grünen

Claus Stegmaier, Tanja Becker-Fröhlich, Sven Antoni

Erscheinung
Malscher Gemeinde Rundschau
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Ausgabe 28/2025
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