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BGH hebt das erste Urteil auf

Leichenteile im Rhein: Fall wird in Freiburg neu aufgerollt

Zwei Schüsse, eine Machete, sechs Leichenteile im Rhein – und am Ende ein umstrittener Schuldspruch. War es doch kein Totschlag, sondern Mord? Das muss ein Landgericht klären. Nicht zum ersten Mal.
Leichenteile im Rhein: Fall wird in Freiburg neu aufgerollt. Das Landgericht hatte den damals 58-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. (Archivbild)Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Ein Mann wird erschossen, seine Leiche finden Taucher später in sechs Teile zerlegt im Rhein. War es Mord? Das muss das Landgericht Waldshut-Tiengen nun erneut prüfen. Der Prozess, dessen Schuldspruch aus der ersten Runde der Bundesgerichtshof aufgehoben hatte, wird vom 21. September an aufgerollt.

Das Landgericht verhandelt allerdings aus Platzgründen im größeren Gebäude des Oberlandesgerichts in Freiburg. «Dieses erst vor kurzem in Betrieb genommene Prozessgebäude bietet sehr viel mehr Raum als der hiesige Schwurgerichtssaal», hieß es zur Begründung. Insgesamt sind elf Termine angesetzt, ein Urteil könnte Ende Oktober fallen.

Leichenteile im Rhein gefunden

Kurz vor Weihnachten 2023 hatte der deutsche Angeklagte einen tunesischen Mann in einer Flüchtlingsunterkunft im südbadischen Rickenbach mit einer halbautomatischen Selbstladepistole getötet. An den Weihnachtsfeiertagen zerlegte er die Leiche mit einer Machete in sechs Teile, umwickelte sie mit Maschendraht und warf sie in den Rhein.

Taucher fanden die Leichenteile später bei Breisach. Der Täter stellte sich der Polizei, zeigte sich geständig - und wurde am Landgericht Waldshut-Tiengen wegen Totschlags zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Neue Strafkammer muss Heimtücke überprüfen

Bei dem Urteil wird es nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aber wohl nicht bleiben. Nach der Aufhebung durch das oberste Strafgericht Deutschlands wird eine andere Strafkammer den Fall nun erneut verhandeln und entscheiden. Die Schwester des Getöteten hatte Revision gegen das Urteil eingelegt, weil es sich bei der Tat ihrer Ansicht nach nicht um Totschlag, sondern um einen rassistisch motivierten Mord handelte.

Im Fokus des BGH-Urteils stand aber nicht das womöglich rassistische Motiv, sondern das Mordmerkmal der Heimtücke. Das Landgericht habe es rechtsfehlerhaft ausgeschlossen, weil es sich bei der Prüfung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers auf den falschen Zeitpunkt bezogen habe, so der Senat. Durch die umfassende Aufhebung des alten Urteils werde sich das Landgericht auch mit dem Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe noch einmal beschäftigen müssen, hieß es weiter.

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