Hunde müssen innerhalb der geschlossenen Ortslage, im Bereich des Segelflugplatzes und am angrenzenden Brettwald an die Leine genommen werden.
Aufgrund der in den letzten Wochen vermehrten Vorfälle, weisen wir darauf hin, dass nach § 10 der Polizeiverordnung der Gemeinde Malsch in der geschlossenen Ortslage (Innenbereich), auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, im Bereich des Segelflugplatzes und am angrenzenden Brettwald, die Hunde an der Leine geführt werden müssen.
Die Gemeinde Malsch macht die Hundehalter auf die bestehenden Regelungen aufmerksam und bittet um Beachtung!
Bei Zuwiderhandlung können diese mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bürgermeisteramt Malsch