Aus den Rathäusern

Leinenpflicht für Hunde

Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeindeverwaltung auf die Leinenpflicht für Hunde gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Wangen hinweisen. Wir...

Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeindeverwaltung auf die Leinenpflicht für Hunde gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Wangen hinweisen.

Wir verweisen auf §11 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde Wangen:

Hunde sind an der Leine zu führen

1. in allen bebauten Gebieten der Gemarkung der Gemeinde Wangen

2. in einem Bereich von 100 Metern um die bebauten Gebiete entsprechend Nr. 1

3. in allen Waldgebieten der Gemarkung der Gemeinde Wangen

4. nachts im gesamten Gemeindegebiet

Freundlich grüßt Sie das Rathaus-Team

Erscheinung
Mitteilungsblatt Wangen
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Wangen
24.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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