Stadt Heilbronn
74081 Heilbronn
Aus den Rathäusern

Leinenpflicht für Hunde im Heilbronner Wald

Allgemeine Schon-, Brut- und Aufzuchtszeit vom 1. April bis 15. Juli Die Stadt Heilbronn hat für den Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli eine Leinenpflicht...
Die von der Leinenpflicht in den Wäldern der Stadt Heilbronn betroffenen Gebiete sind rot eingezeichnet
Die von der Leinenpflicht in den Wäldern der Stadt Heilbronn betroffenen Gebiete sind rot eingezeichnetFoto: Stadt Heilbronn

Allgemeine Schon-, Brut- und Aufzuchtszeit vom 1. April bis 15. Juli

Die Stadt Heilbronn hat für den Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in den städtischen Wäldern erlassen. Hintergrund ist der Schutz der Wildtiere. Während eines Waldspaziergangs lassen Hundehalter ihre Vierbeiner gerne frei und ohne Leine laufen. Doch entdeckt der Hund ein wildes Tier, entfesselt sich in ihm häufig der angeborene Jagdtrieb. Die Besitzer haben oft keine Chance mehr, die Hunde durch Zurufe zurückzuhalten. Es wurden bereits Wildtiere durch frei laufende Hunde gehetzt, verletzt und getötet. Zudem kam es durch beunruhigtes Wild zu Wildunfällen.

Besonders gefährdet durch frei laufende Hunde sind Rehe, Rehkitze, Hasen, Fasane und Rebhühner. Jäger finden im Stadtkreis immer wieder tote trächtige Rehe und Rehkitze, die von wildernden Hunden gerissen wurden. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von April bis Ende Juli – einer Zeit, in der sehr viele Wildtiere Junge haben und die Natur sozusagen zur Kinderstube der Wildtiere wird.

Wer seinen Hund nicht an der Leine führt, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro bei der ersten Zuwiderhandlung rechnen und mit 200 Euro im Wiederholungsfall.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Horkheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

Orte

Heilbronn

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Aus den Rathäusern
von Stadt Heilbronn
03.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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