Laut der Polizeiverordnung Bad Liebenzell B2 § 10 Abs. 3 müssen alle Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften (hierzu zählen auch der Kurpark und der Sophiepark in Bad Liebenzell) angeleint geführt werden. Weiterhin bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Hinterlassenschaften der Hunde beseitigt werden, auch auf Feldern und Wiesen, da diese meist als Futtermittel für Tiere anliegender Landwirte dienen. Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme bei den Hundehaltern.
Bei Nichteinhaltung kann dies mit einer Geldstrafe geahndet werden.