Dies und das

Leinenpflicht für Hunde in städtischen Grün- und Erholungsanlagen

Liebe Bürgerinnen und Bürger, in allen städtischen Grün- und Erholungsanlagen der Stadt Öhringen besteht eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Regelung...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in allen städtischen Grün- und Erholungsanlagen der Stadt Öhringen besteht eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Regelung ist in der Polizeiverordnung, Abschnitt 4, festgelegt. Bitte führen Sie Ihren Hund in diesen Bereichen stets an der Leine.

Warum ist die Leinenpflicht sinnvoll?

  • Schutz anderer Besucherinnen und Besucher: Viele Menschen, darunter Kinder, ältere Personen oder Menschen mit Angst vor Hunden, nutzen Grünanlagen zur Erholung. Die Leinenpflicht sorgt dafür, dass sich alle sicher und wohlfühlen können.
  • Rücksicht auf die Tierwelt: Freilaufende Hunde können Wildtiere, Vögel und andere Tiere in den Parks stören oder gefährden. Die Leine schützt die heimische Flora und Fauna und trägt zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
  • Vermeidung von Konflikten: Auch zwischen Hunden kann es zu unerwünschten Begegnungen kommen. Die Leinenpflicht hilft, Auseinandersetzungen und Verletzungen zu verhindern.
  • Sauberkeit und Ordnung: Hunde an der Leine lassen sich besser kontrollieren, sodass Hundekot leichter entfernt werden kann und die Anlagen sauber bleiben.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme – für ein harmonisches Miteinander in unseren Grünanlagen!

Ihre Stadtverwaltung Öhringen

Erscheinung
Öhringer Nachrichten
Ausgabe 16/2025

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Öhringen

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Panorama
von Stadt Öhringen
19.04.2025
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