Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in allen städtischen Grün- und Erholungsanlagen der Stadt Öhringen besteht eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Regelung ist in der Polizeiverordnung, Abschnitt 4, festgelegt. Bitte führen Sie Ihren Hund in diesen Bereichen stets an der Leine.
Warum ist die Leinenpflicht sinnvoll?
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme – für ein harmonisches Miteinander in unseren Grünanlagen!
Ihre Stadtverwaltung Öhringen